Keine Vorsorgevollmacht vorhanden?

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Soziales

Betreuungsbehörde und Betreuungsverein stehen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung

Helmut Müller (Namen geändert) befindet sich nach einem Schlaganfall im Koma. Eigene Entscheidungen kann er nicht mehr treffen und wird sie wohl auch zukünftig nicht mehr treffen können. Die Ehefrau ist bereits verstorben. Die Töchter Karin und Anja sehen, dass nicht nur die medizinische Behandlung des Vaters, sondern viele rechtliche Angelegenheiten zu klären sind. Was soll mit dem Leasingvertrag für das Auto geschehen und wer zahlt die Nebenkostenabrechnung, die die Hausverwaltung anmahnt? Es kann ganz plötzlich passieren, dass Familienangehörige nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln. Wurden im Vorfeld keine vorsorgenden Regelungen getroffen, kann es sein, dass eine Betreuung durch das Gericht eingerichtet werden muss. Dann hören wir oft: „Ach, das mit der Vorsorgevollmacht wollten wir eigentlich die ganze Zeit schon machen“, berichtet Sarah Eggert von der Betreuungsbehörde. So war es auch bei Herrn Müller. Hier waren die Töchter bereit, die rechtliche Betreuung zu übernehmen. Diese Aufgabe wird oft von Familienangehörigen wahrgenommen, häufig zusätzlich zur alltäglichen Begleitung oder Pflege der betroffenen Person. Den familiennahen, aber auch den bürgerschaftlich engagierten ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern, werden durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz kompetente Ansprechpartner, die Betreuungsvereine, zur Seite gestellt.

Im Rheingau-Taunus-Kreis übernimmt diese Aufgabe der Betreuungsverein IFB e.V. Bereits im Jahr 2020 wurde der IFB e.V. als Betreuungsverein anerkannt. Durch die Vorgaben im neuen Betreuungsrecht wurden die Aufgaben nun nochmals konkretisiert, erweitert und die finanzielle Unterstützung in einer Vereinbarung mit dem Landkreis festgelegt.

Ulrich Wunderlich, Geschäftsführer des IFB e.V., führt aus: „Ganz selbstverständlich treten immer wieder Fragen auf, auf die nicht sofort eine Antwort parat ist. Hier stehen wir den ehrenamtlich Betreuenden zur Seite, wenn es um die Herausforderungen im Rahmen der rechtlichen Betreuung geht.“

Betreuende Familienangehörige können Unterstützung beim Betreuungsverein finden. Der IFB e.V. berät und unterstützt bei Fragen und bietet Einführungskurse und Fortbildungen zum Thema an. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass der Verein als Verhinderungsbetreuer durch das Gericht eingesetzt wird, damit der betreuende Familiengehörigen auch mal verreisen und sich sicher sein kann, dass im Bedarfsfall eine Vertretung durch den Betreuungsverein sichergestellt ist.

Aber auch bereits im Vorfeld und zur Vermeidung einer Betreuung bietet der Betreuungsverein Informationen. So berät er in Infoveranstaltungen zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder Betreuers vermieden werden, soweit im Vorfeld eine Vertrauensperson für den Bedarfsfall bevollmächtigt wurde, Rechtsgeschäfte wahrzunehmen.

Der Betreuungsverein hat zudem zur Aufgabe, das Interesse an der ehrenamtlichen Betreuungsführung zu wecken, Menschen für eine Betreuung zu gewinnen und diese in das Betreuungsrecht einzuführen.

Sowohl der Betreuungsverein als auch die Betreuungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises stehen neben Einzelberatungen auch Vereinen und anderen Institutionen gerne für Infoveranstaltungen zu den Themen rechtliche Betreuung und vorsorgende Vollmachten zur Verfügung.

Eine Schulungsveranstaltung für Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu unterschiedlichsten Themen findet alle zwei Wochen durch den IFB e.V. in Hünstetten-Görsroth statt.

Weitere Informationen zu der Schulung und dem Betreuungsverein IFB e.V. erhalten Sie unter: www.betreuungsverein.ifbev.de oder unter E-Mail: betreuungsverein-rtk@ifbev.

Informationen zur Vorsorgevollmacht sind auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de zu finden.