Förderungen und Zuschüsse: Chance auf gestattete Auszahlung der ‚freiwilligen Leistungen‘ trotz Haushaltsdefizit im RTK

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Finanzen

Trotz Millionen-Defizit besteht nach Erlass der Aufsichtsbehörde Chance auf Genehmigung des Kreishaushaltes / Somit wäre Rahmen geschaffen, um freiwillige Leistungen wie soziale, kulturelle oder Sportprojekte mit rund drei Millionen Euro auch 2025 auszahlen zu dürfen / Landrat spricht von wichtigem Signal an das Ehrenamt und soziale Einrichtungen

Die sogenannten freiwilligen Leistungen im Haushalt des Rheingau-Taunus-Kreises umfassen wichtige Unterstützungen gemeinschaftsstiftender Projekte, die Sportförderung oder von sozialen Einrichtungen und Vereinen und sind essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt im gesamten Landkreis. Die Auszahlung dieser freiwilligen Leistungen ist bei einem nicht genehmigten Haushalt allerdings gesetzlich ausgeschlossen. Die nun durch den aktuellen Finanzplanungserlass mögliche Genehmigung des Kreishaushaltes mit Auflagen durch das Regierungspräsidium Darmstadt, schafft den Rahmen, diese wichtigen Gelder auch 2025 auszahlen zu dürfen. 

Diese Möglichkeit zu erreichen war in den vergangenen Monaten das erklärte Ziel von Landrat Sandro Zehner: „Diese freiwilligen Leistungen machen knapp unter einem Prozent unseres Haushaltes aus. Sie setzen sich aus vergleichsweisen kleinen Beträgen für ehrenamtliche Projekte, Vereine und soziale Einrichtungen zusammen, die für die Bürgerinnen und Bürger von enormem Wert sind.“ In einem Krisenstab hatte die Kreisverwaltung alle Posten auf den Prüfstand gestellt und zum Teil sehr schmerzliche Einsparungen oder Verschiebungen vorgenommen, um das Defizit reduzieren zu können. „Die freiwilligen Leistungen habe ich ganz bewusst nicht gestrichen: Diese Finanzmittel zahlen sich durch Präventionsarbeit, sozialen Zusammenhalt oder Förderung des Ehrenamts um ein zigfaches für uns als Gesellschaft aus. Hier zu kürzen, wäre ein verheerendes Signal an die Menschen und würde die teils jahrzehntelang gewachsenen Strukturen im Ehrenamt und der Vereinsarbeit fundamental zerrütten. Das wir und die vielen anderen hessischen Landkreise im Defizit dank des geänderten Finanzplanungserlasses die Chance haben, diese Gelder auszuzahlen zu dürfen, ist gerade in diesen Zeiten wichtig für den Zusammenhalt vor Ort. Mein Dank gilt der hessischen Landesregierung, dass sie trotz der staatlichen Finanzlage die Rahmenbedingungen für die Handlungsfähigkeit der kommunale Ebene geschaffen haben.“

Unter die freiwilligen Leistungen fallen beispielsweise das Programm Zukunft Dorfmitte, mit dem der Rheingau-Taunus-Kreis mit insgesamt 50.000 Euro viele Ortsgemeinschaften beim Bau von Grillplätzen, Boule-Bahnen oder Nistkästen unterstützt. Es geht auch um 170.000 Euro für die Sportförderung, also die Übungsleiterunterstützung, die ausbezahlt werden. Ein Beispiel aus der Kultur: das Förderprogramm Neustart Kulturszene, das mit insgesamt 30.000 Euro kleine Kulturprojekte unterstützt. Unter anderem Theaterstücke, Chorwochenenden oder Autorenlesungen. Mit dem Integrationspreis des RTK werden insgesamt 2.500 Euro an heimische Unternehmen vergeben, die innovative und erfolgreiche Maßnahmen ergriffen haben, um geflüchteten Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt und die Eingliederung in ihren Betrieb zu ermöglichen.

Mit dem im Dezember 2024 eingebrachten ersten Haushaltsentwurf bestand zum damaligen Zeitpunkt keinerlei Aussicht auf eine Genehmigung. Mit einem nicht genehmigten Haushalt sind dem Landrat und der Kreisverwaltung nach aktueller Rechtslage die Hände gebunden, wenn es um die Auszahlung freiwilliger Leistungen geht. Das zu Grunde liegende Gesetz zielt allerdings auf eine zeitlich befristete vorläufige Haushaltsführung ab und nicht auf einen ganzjährigen Haushaltsvollzug. Auf diesen Umstand hat Landrat Sandro Zehner bereits im Dezember, nach Einbringung des ersten Haushaltsentwurfs, hingewiesen. Die danach durchgeführten Bemühungen zur weiteren Reduktion des Defizits im Krisenstab der Kreisverwaltung durch schmerzhafte Einsparungen und Verschiebungen zeigten Wirkung: Im Ergebnishaushalt konnte das Defizit um 5,6 Millionen Euro reduziert werden und liegt nun bei 24,1 Millionen Euro (zuvor 29,7 Millionen Euro). Im Finanzhaushalt liegt das Minus nun bei 30,6 Millionen Euro – im ersten Entwurf lag es noch bei 36,2 Millionen Euro.

Landrat Sandro Zehner betont: „Wir sind Punkt für Punkt alle Posten bis auf Kleinbeträge unsere Budgets durchgegangen, um zu prüfen, was wir bei Investitionen verschieben können und wo wir noch kürzen oder sparen können. Ein einmaliger Vorgang für die Kreisverwaltung, der im Ergebnis aber auch ein wichtiges Zeichen an die Aufsichtsbehörde ist: In diesem Haushalt gibt es keinerlei Luft mehr. Wir können die strukturelle Unterfinanzierung durch Bund und Land von rund 138 Millionen Euro nicht mehr durch Einsparungen ausgleichen, wie noch in den vergangenen Jahren. Und damit fehlt uns die Grundlage, um aus eigener Kraft einen genehmigungsfähigen nach dem bisherigen Haushaltsrecht zu erreichen.“

Laut aktuellem Finanzplanungserlass besteht trotz hohem Defizit die Möglichkeit der Genehmigung des Haushaltes, wenn auch unter strengen Auflagen. Wie genau mögliche Auflagen des für die Genehmigung zuständigen Regierungspräsidiums Darmstadt aussehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, erwartet wird ein Ergebnis der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde im zweiten Quartal.