Gemeinsame Resolution von Kreisaus­schuss und Kreistag gegen politisch moti­vierte Gewalt

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Kreisausschuss, Kreistag

Landrat Burkhard Albers und der Vor­sitzende des Kreistages, Klaus-Peter Willsch, weisen auf die in der Kreis­tagssitzung verabschiedete Resolution hin

Landrat Burkhard Albers und der Vorsitzende des Kreistages, Klaus-Peter Willsch, weisen auf die in der Kreistagssitzung verabschiedete Resolution mit dem Titel „Gemeinsam gegen politisch motivierte Gewalt, Sachbeschädigung und Stigmatisierung – Gemeinsam für ein politisches Klima des Anstands und Respekts“ hin. In dieser Resolution heißt es: „Im Rheingau-Taunus-Kreis sprechen wir uns entschieden gegen jegliche Form politisch motivierter Gewalt, Sachbeschädigung oder Stigmatisierung Andersdenkender aus. Das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher religiöser oder politischer Überzeugungen ist die Grundlage unseres Selbst- und Politikverständnisses und steht im Rheingau-Taunus-Kreis nicht zur Diskussion.“

Zugleich bedauern beide Gremien „zutiefst die Vorfälle der Farbschmierereien an Wohnhäusern von Kreistags- und Kreisausschussmitgliedern in der Nacht vom 10. auf den 11. Februar 2017 in Idstein und Geisenheim und verurteilen den damit unternommenen Versuch der Einschüchterung, Beschimpfung und Herabwürdigung von Mandatsträgern auf das Schärfste. Wir stellen darüber hinaus fest, dass durch solche Taten auch die Familien und das soziale Umfeld der Betroffenen besonders belastet werden. Wir begrüßen die durch das Land Hessen gestartete Initiative „Hessen lebt Respekt", mit der ein Zeichen gegen politische Diffamierung Andersdenkender oder die Stigmatisierung von Personen als Teil einer ethnischen, religiösen oder politischen Gruppe gesetzt werden soll. Dem Grundsatz der gemeinsamen Regeln und verbindenden Moralvorstellungen, die eine Absage an Ausgrenzung und Gewalt beinhaltet, fühlen wir uns uneingeschränkt verbunden. Die politische Auseinandersetzung - auch über politische Überzeugungen hinweg - müssen im Rheingau-Taunus-Kreis von Respekt, Haltung und Anstand geprägt bleiben. Trotz unterschiedlicher Auffassungen darf niemand wegen seiner verfassungskonformen Überzeugung angeprangert oder als Teil einer Gruppe abgestempelt werden. In den Gremien des Rheingau-Taunus-Kreises möchten wir damit ein Vorbild für die Zivilgesellschaft sein, indem wir selbst jeglicher Form der Stigmatisierung und Ausgrenzung eine Absage erteilen.“

Die Bevölkerung des Landkreises wird in der Resolution aufgerufen, „etwaige Hinweise zu den genannten Sachbeschädigungen an das Polizeipräsidium Westhessen unter der Telefonnummer 0611 345-1042 zu melden“.