Gefahrenabwehr-Campus Kemel: Der Kreis investiert in das, was im Ernstfall weiter funktioniert
Katastrophenschutz
Kreistag beschließt einstimmig den ersten Schritt zum Gefahrenabwehr-Campus auf dem Gelände der ehemaligen Taunuskaserne in Heidenrod-Kemel / Geplant ist ein gemeinsamer Ort für Aus- und Fortbildung von Feuerwehren, Rettungsdienst und Katastrophenschutz aus allen 17 Städten und Gemeinden / Die Entscheidung fällt in einen Haushalt ohne Rücklagen: keine einzige neue Stelle – und trotzdem 24 Millionen Euro für Investitionen
Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises hat Ende Oktober einstimmig den ersten Schritt zum Gefahrenabwehr-Campus in Heidenrod-Kemel beschlossen. Auf dem Gelände der ehemaligen Taunuskaserne soll ein gemeinsamer Standort für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Sicherheits- und Rettungsdienste entstehen. Der Beschluss umfasst bewusst nur den Anfang: Zunächst werden die Planungsgrundlagen erarbeitet und eine Projektgesellschaft gegründet. Ob und in welcher Form gebaut wird, entscheidet der Kreistag später auf Grundlage belastbarer Zahlen erneut.
Was auf dem Gelände entstehen soll
Vorgesehen sind unter anderem die Zentrale Leitstelle, Räume für den Katastrophenschutzstab, Lehr- und Ausbildungsräume sowie eine Atemschutzübungsanlage. Bisher fehlt im Kreis ein Ort, an dem Feuerwehren, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gemeinsam trainieren können - vom Rheingau bis in den Untertaunus. Für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst ist der Kreis gesetzlich zuständig; die Ausbildung der Einsatzkräfte gehört zu dieser Pflichtaufgabe.
Warum der Kreis das Thema jetzt angeht
Der Bedarf, den der Kreistag bereits 2024 festgestellt hat, ist seither nicht kleiner geworden. Ein vertrauliches Lagebild des Bundeskriminalamts, über das mehrere Medien berichtet haben, weist für die Zeit bis Ende August 2026 bundesweit mehr als 165 Sabotageverdachtsfälle an kritischer Infrastruktur aus; im gesamten Jahr 2025 waren es 320. Hinzu kommen die Folgen des Klimawandels, die im Kreis längst Einsatzrealität sind: Der Sommer 2026 war in Hessen der wärmste seit Beginn der Messungen im Jahr 1881. Anfang August brannte bei Bad Schwalbach und Taunusstein eine Waldfläche von bis zu 35.000 Quadratmetern, rund 1.100 Einsatzkräfte waren über einen Zeitraum von etwa 32 Stunden gebunden. Von Hochwasserlagen am Rhein bis zu Waldbränden in den Taunuswäldern gilt: Wer in solchen Lagen schnell und geordnet helfen soll, muss vorher gemeinsam geübt haben.
Das Präventionsparadox
Investitionen in die Gefahrenabwehr haben dabei ein Vermittlungsproblem, das Fachleute als Präventionsparadox beschreiben: Je besser Vorsorge wirkt, desto weniger fällt sie auf. Was nicht passiert ist, lässt sich weder fotografieren noch beziffern. Gute Prävention ist oft genau dann erfolgreich, wenn kaum jemand sie bemerkt - ein Problem, das auch Cybersicherheit, Arbeitsschutz und Krisenvorsorge kennen.
Für den Kreis heißt das: Die entscheidende Frage ist nicht allein, was ein solcher Campus verhindern soll, sondern was er möglich macht. Dass Einsatzkräfte aus dem ganzen Kreis eingespielt zusammenarbeiten. Dass die Leitstelle auch bei einer länger andauernden Lage arbeitsfähig bleibt. Dass kritische Leistungen der Verwaltung verfügbar bleiben und auf Störungen schneller reagiert werden kann. Und dass eine Krise nicht bei null beginnt.
Landrat Sandro Zehner erklärt: „Es gibt einen Grund, warum Vorsorge politisch so schwer zu verwirklichen ist: Ihr Erfolg ist unsichtbar. Fachleute nennen das Präventionsparadox - je besser Prävention wirkt, desto weniger merkt man von ihr. Wir geben hier also Geld für etwas aus, das im besten Fall nie in der Zeitung steht. In einem Haushalt, in dem die Rücklagen aufgebraucht sind und keine einzige neue Stelle entsteht, ist das die schwerste Übung. Priorisieren heißt aber nicht nur streichen, sondern an anderer Stelle auch Ja zu sagen. Unsere Einsatzkräfte rücken ja auch nicht aus, wenn es gerade passt, sondern wenn es brennt. Deshalb investieren wir hier, obwohl wir eigentlich kein Geld haben.“
Was sich der Kreis leistet – und was nicht
Der Beschluss fällt in eine Zeit ohne finanziellen Spielraum. Der Haushaltsentwurf 2027 weist ein Defizit von 37,5 Millionen Euro aus, die Rücklagen des Kreises sind ab 2027 aufgebraucht. Über 99 Prozent der Ausgaben sind Pflichtaufgaben, die Bund und Land festlegen und nicht auskömmlich gegenfinanzieren. Im Stellenplan 2027 steht keine einzige neue Stelle, bis 2029 sollen 70 Stellen abgebaut werden.
Gleichzeitig sind rund 24 Millionen Euro für Investitionen vorgesehen. Die Schwerpunkte sind der Ganztagsanspruch, Barrierefreiheit, der Gefahrenabwehr-Campus, Hitzeschutz und die Umsetzung des Medienentwicklungsplans. Damit wird sichtbar, welche Themen der Kreis nach vorne stellt und welche zurückstehen müssen.
Erst planen und rechnen, dann entscheiden
In der ersten Stufe geht es um die Erschließung des Grundstücks, die Grundinfrastruktur und die Planung für zwei Bestandsgebäude. Erst diese Planungsleistungen zeigen, welcher Bedarf tatsächlich besteht und welche Kosten entstehen. Auf dieser Grundlage legt die Kreisverwaltung dem Kreistag eine erneute Beschlussvorlage vor. Dann wird auch die Frage beantwortet, ob der Kreis selbst investiert oder ob die Umsetzung über die Projektgesellschaft in einem Mietmodell erfolgt, das den Investitionshaushalt nicht belasten würde. Die Gründung der Gesellschaft ist ausdrücklich keine Vorentscheidung über die Gesamtumsetzung. Parallel läuft gemeinsam mit der Gemeinde Heidenrod das Bebauungsplanverfahren.
Landrat Sandro Zehner verbindet damit einen Appell: „Zukunft entsteht nicht dadurch, dass wir Entscheidungen so lange vertagen, bis sie uns jemand abnimmt. Deshalb ist unser Vorschlag bewusst ein erster Schritt: erst wissen, was gebraucht wird und was es kostet, dann über das Ganze entscheiden. Und wir sollten die Debatte nicht nur darum führen, was alles passieren könnte, sondern auch darum, was weiter funktioniert, weil wir vorbereitet sind. Diesen Mut zum ersten Schritt wünsche ich mir auch von Land und Bund. Im Kreis fangen wir damit bei uns selbst an.“
Wie es weitergeht
Die beauftragten Planungsleistungen werden nun erarbeitet; über Umsetzung und Finanzierungsform entscheidet der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises anschließend in einem zweiten Beschluss.
