Förderung von Wohn­eigentum bei Neubau sowie Erwerb einer Gebraucht­immobilie

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Wohnungsbauförderung

Für die Förderung von selbst­genutztem Wohn­eigentum stehen weiterhin Finanz­mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung

Für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen weiterhin Finanzmittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung. Darauf verweist Landrat Burkhard Albers. Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Gebrauchtimmobilien durch das Hessendarlehen und das Hessen-Baudarlehen. Die Förderung besteht aus einem Darlehen, dessen Höhe in der Regel bei 100.000 Euro liegt. Die Darlehen werden „nachrangig“ im Grundbuch gesichert, so dass im günstigeren erststelligen Beleihungsraum des Grundbuches noch sonstige Kapitalmarktdarlehen eingesetzt werden können.

Für die Antragstellung gelten Einkommensgrenzen. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf zum Beispiel das Bruttoeinkommen rund 79.500 Euro nicht überschreiten. Antragsteller sollen 15 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenmitteln finanzieren können. Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien erhalten Interessierte bei der Wohnungsbauförderungstelle des Rheingau-Taunus-Kreis, Heimbacher Straße 7, in Bad Schwalbach, Telefon 06124 510-579 oder über E-Mail an klaus.anton@rheingau-taunus.de.