Förderung von Wohneigentum

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Wohnungsbauförderung

"Für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen weiterhin Mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung", berichtet Landrat Burkhard Albers.

Gefördert werden sowohl der Neubau als auch der Erwerb von Gebrauc

"Für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen weiterhin Mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung", berichtet Landrat Burkhard Albers.

Gefördert werden sowohl der Neubau als auch der Erwerb von Gebrauchtimmobilien durch das Hessenbaudarlehen und Hessendarlehen.

Die Förderung besteht aus einem Darlehen, dessen Höhe in der Regel bei 80.000 Euro liegt.

Die Darlehen werden zu einem Zins angeboten, der um etwa 35 Prozent unter dem Kapitalmarktniveau liegt. Der Zinssatz beträgt zurzeit 1,80 Prozent nominal, 10 Jahre fest. Die Darlehen werden nachrangig im Grundbuch gesichert, so dass im günstigeren erststelligen Beleihungsraum des Grundbuches noch sonstige Kapitalmarktdarlehen eingesetzt werden können. Für die Antragstellung gelten Einkommensgrenzen. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf beispielsweise das Bruttoeinkommen rund 76.940 Euro nicht überschreiten. Antragsteller müssen 15 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenmitteln finanzieren können.

Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien sowie Förderanträge können bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreises, Heimbacher Str. 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124-510579, E-Mail: Klaus.Anton@Rheingau-Taunus.de angefordert werden.