Förderung von Wohneigentum bei Neu­bau sowie Er­werb einer Gebraucht­immobilie

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Wohnungsbauförderung

Für die Förderung von selbst­genutztem Wohn­eigen­tum stehen weiter­hin Mittel seitens des Landes Hessen zur Ver­fü­gung.

Für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen weiterhin Mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung. Darauf verweist Landrat Burkhard Albers. Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Gebrauchtimmobilien durch das Hessenbau-Darlehen und Hessen-Darlehen. Die Förderung besteht aus einem Darlehen, dessen Höhe in der Regel bei 100.000 Euro liegt. Die Darlehen werden zu einem Zins angeboten, der um etwa 35 Prozent unter dem Kapitalmarktniveau liegt.

Der Zinssatz beträgt zurzeit 1,35 Prozent nominal, zehn Jahre fest. Die Darlehen werden nachrangig im Grundbuch gesichert, so dass im günstigeren erststelligen Beleihungsraum des Grundbuches keine sonstigen Kapitalmarktdarlehen eingesetzt werden können. Für die Antragstellung gelten Einkommensgrenzen. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf z. B. das Bruttoeinkommen rund 79.500 Euro nicht überschreiten. Antragsteller müssen 15 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenmitteln finanzieren können.

Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien sowie Förderungsanträge können bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreise, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124-510579 (Herr Anton), E-Mail: Klaus.Anton@Rheingau-Taunus.de angefordert werden.