Förderung von Wohneigentum bei Neubau sowie Erwerb einer Gebrauchtimmobilie

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Wohnungsbauförderung

Für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen weiterhin Mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung. Darauf verweist die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises. Gefördert werden der Neubau und der Erw

Für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen weiterhin Mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung. Darauf verweist die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises. Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Gebrauchtimmobilien durch das Hessenbaudarlehen und Hessendarlehen.

Die Förderung besteht aus einem Darlehen, dessen Höhe in der Regel bei 80.000 Euro liegt.

Die Darlehen werden zu einem Zins angeboten, der um etwa 35 Prozent unter dem Kapitalmarktniveau liegt. Der Zinssatz beträgt zurzeit 1,80 Prozent nominal, zehn Jahre fest.

Die Darlehen werden nachrangig im Grundbuch gesichert, so das im günstigeren erststelligen Beleihungsraum des Grundbuches noch sonstige Kapitalmarktdarlehen eingesetzt werden können. Für die Antragstellung gelten Einkommensgrenzen. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf beispielsweise das Bruttoeinkommen rund 76.940 Euro nicht überschreiten. Antragsteller müssen 15 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenmitteln finanzieren können. Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien sowie Förderanträge können bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreises, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124/510-579 (Klaus Anton), E-Mail: Klaus.Anton@Rheingau-Taunus.de angefordert werden.