Förderung von Wohneigentum

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Wohnungsbauförderung

Für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen weiterhin Mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung, teilt die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreises mit.

Gefördert werden Neubau sowie der Erwerb von Ge

Für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen weiterhin Mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung, teilt die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreises mit.

Gefördert werden Neubau sowie der Erwerb von Gebrauchtimmobilien durch das Hessenbau- und Hessendarlehen, dessen Höhe in der Regel bei 100.000 Euro liegt.

Die Darlehen werden zu einem Zins angeboten, der um etwa 35 Prozent unter dem Kapitalmarktniveau liegt. Der Zinssatz beträgt zurzeit 1,7 Prozent nominal bei einer festen Laufzeit von 10 Jahren. Die Darlehen werden nachrangig im Grundbuch gesichert, so dass im günstigeren erststelligen Beleihungsraum des Grundbuches noch sonstige Kapitalmarktdarlehen eingesetzt werden können. Für die Antragstellung gelten Einkommensgrenzen, die beispielsweise bei einer Familie mit zwei Kindern ein Bruttoeinkommen von rund 79.500 Euro nicht überschreiten dürfen. Antragsteller müssen 15 Prozent der Gesamtkosten mit Eigenmitteln finanzieren können.

Nähere Informationen zu den Richtlinien sowie Förderungsanträge können bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreises, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124-510579 (Herr Anton), E-Mail: Klaus.Anton@Rheingau-Taunus.de, angefordert werden.