Förderung des behindertengerechten Umbaus

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Wohnungsbauförderung

Landrat Burkhard Albers weist darauf hin, dass im Jahr 2013 in Hessen 1 Million Euro für die Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld zur

Landrat Burkhard Albers weist darauf hin, dass im Jahr 2013 in Hessen 1 Million Euro für die Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld zur Verfügung stehen werden.

Für die förderungsfähigen Maßnahmen wird für die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzte Wohnung ein Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent gewährt. Förderungsfähig sind bereits Maßnahmen, die mehr als 1.000 Euro kosten.

Der Rheingau-Taunus-Kreis muss den Mittelbedarf beim Land anmelden. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, sich bis zum 4. Februar 2013 für weitere Informationen an die Wohnungsbauförderungsstelle des Kreises, Herrn Anton, Telefon 06124-510579, E-Mail Klaus.Anton@Rheingau-Taunus.de, zu wenden.

Behinderte Menschen bewohnen vielfach Wohnungen, in denen sie alleine nicht zu Recht kommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dies beginnt bereits auf dem Weg zur Wohnung, vor dem Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen den Zugang verbauen. Auch in der Wohnung sind oftmals die Bewegungsflächen zu eng, die Türdurchgänge zu schmal und die Toilettenräume und Bäder ohne fremde Hilfe kaum durch behinderte Menschen nutzbar.