Förderung bei der Besei­tigung baulicher Hinder­nisse im selbst­genutzten Wohneigen­tum für behinderte Men­schen

|

Wohnungsbauförderung

Das Land Hessen fördert u.a. den Bau von Rampen und die Besei­tigung von Erhöhun­gen und Schwellen

In den meisten Fällen wurden die Wohnungen bzw. Häuser von den Eigentümern bezogen, bevor zum Beispiel eine Behinderung oder die Folgen des Älterwerdens ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden beeinträchtigt. Demzufolge müssen die Gebäude der neuen Lebenssituation angepasst werden. Dies beginnt auf dem Weg zur Wohnung, vor dem Haus und im Haus selbst, wenn Stufen und Schwellen ein eigenständiges Leben erschweren oder sogar unmöglich machen.

Wie die Wohnbauförderungsstelle in der Kreisverwaltung in Bad Schwalbach nun mitteilt, ist mehr Barrierefreiheit in Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld das Ziel eines Programmes. Das Land Hessen fördert nämlich u. a. den Bau von Rampen, die Beseitigung von Erhöhungen und Schwellen, den Einbau von Treppenliften, Fahrstühlen und den Umbau zu behindertengerechten Bädern und Küchen. Eine wichtige Fördervoraussetzung ist, dass mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen sein darf.

Gefördert wird mit einem Festzuschuss, der bis zu 50 Prozent der Kosten betragen kann. Je Wohneinheit kann maximal ein Zuschuss von 12.500 Euro gewährt werden. Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien erhalten Interessierte bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Rheingau-Taunus-Kreis Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124 510-579, E-Mail: klaus.anton@rheingau-taunus.de.