Fischerei-Experten für Prüfungsausschuss berufen
Fischereiwesen
Landrat Frank Kilian bestätigt Frank Stöß und Harald Gabel in ihrem Amt im Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischereiprüfung im Rheingau-Taunus-Kreis
Landrat Frank Kilian bestätigt Frank Stöß und Harald Gabel in ihrem Amt im Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischereiprüfung im Rheingau-Taunus-Kreis
Wer in den Gewässern Hessens einen Fisch angeln möchte, darf seine Anglerrute nicht ohne Erlaubnis auswerfen. Grundlegende Voraussetzung für die Fischerei ist ein gültiger Fischereischein, den man im Rahmen der hessischen Fischerprüfung erwerben kann. Abgenommen wird die Prüfung vom staatlich berufenen Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung. Zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Rheingau-Taunus-Kreis wurde nun Frank Stöß, zum stellvertretenden Vorsitzenden Harald Gabel ernannt. Landrat Frank Kilian überreichte im Kreishaus in Bad Schwalbach die Urkunden und gratulierte den beiden Berufenen, die seit 2012 im Amt sind und nun für weitere vier Jahre in ihrer Funktion bestätigt wurden.