Falsche Berechnungsmethode führte zu hohem Prozentsatz

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Schule

Kilian und Scholl: Die Quote der Schüler, die ohne Abschluss die Schule verlassen, liegt im Kreisgebiet bei 1,7 Prozent und nicht - wie vermeldet - bei 12,95 Prozent

Kilian und Scholl: Die Quote der Schüler, die ohne Abschluss die Schule verlassen, liegt im Kreisgebiet bei 1,7 Prozent und nicht - wie vermeldet - bei 12,95 Prozent

Anfang Januar 2020 hatten Berichterstattungen über die Zahl der Schüler, die ohne Abschluss die Schule verlassen, im Schulamt der Kreisverwaltung in Bad Schwalbach für erhebliches Kopfschütteln und viel Unverständnis gesorgt. „Die höchste Quote von Abgängern ohne Hauptschulabschluss gab es im Schuljahr 2017/2018 im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden: 12,95 Prozent“, hieß es in einem Artikel. Dieser basierte wiederum auf einer Antwort von Hessens Kultusminister Alexander Lorz auf eine AfD-Anfrage im Landtag. „Wir haben darauf das Kultusministerium gebeten, die Prozentzahl zu verifizieren, weil wir sie einfach für falsch hielten“, berichten Landrat Frank Kilian und Schuldezernent Rainer Scholl.

Schließlich lagen die Zahlen der Schülerinnen und Schüler ohne einen Hauptschulabschluss in den zurückliegenden Jahren deutlich niedriger. Damals gab es Werte von gerade einmal drei Prozent“, so Schuldezernent Scholl. Ende Januar erreichte nun die Antwort des Staatlichen Schulamtes für die Landeshauptstadt Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis die Kreisverwaltung samt Schulamt: „Ein Rechenfehler führte in der Statistikabteilung des Kultusministeriums zu den deutlich erhöhten Zahlen, der mittlerweile korrigiert wurde.“

Ursache der in der Tat zu hohen Quoten war eine falsche Berechnungsmethode. Laut den Statistikern des Kultusministeriums hat dieser Fehler zur Folge, dass die Schulamtsbereiche mit vielen Schülerinnen und Schülern und damit auch vielen Schulentlassenen tendenziell schlechter stehen als die kleinen Schulamtsbereiche. „Mit dieser falschen Quotierung gelangt man auf den irreführenden Wert von 12,95 Prozent für den Rheingau-Taunus-Kreis für das Jahr 2017/18“, so die Aussage. Die korrekte Berechnung bedeutet für den Rheingau-Taunus-Kreis nun eine Quote von 1,7 Prozent.