Erstattungs­möglichkeit von Kosten für die Kinder­betreuung durch Unter­nehmen soll ausge­weitet werden

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Kleine Darstellung

Lokales Bündnis für Familien: Ausweitung des Paragrafen 3, Nr. 33 des Einkommen­steuergesetzes auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebens­jahres“

Lokales Bündnis für Familien im Rheingau-Taunus-Kreis: Ausweitung des Paragrafen 3, Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“

Landrat Burkhard Albers hat sich anlässlich des Tages der Familie am 15. Mai gemeinsam mit dem Lokalen Bündnis für Familien im Rheingau-Taunus-Kreis und dem Runden Tisch für familienbewusste Personalpolitik für die im letzten Jahr begonnene Gesetzesinitiative stark gemacht. „Die Umsetzung muss kommen“, so Albers. Ziel der Initiative ist es, Arbeitgebern zu ermöglichen, zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlte Leistungen zur Unterbringung und Betreuung auch von Schulkindern steuer- und sozialabgabenfrei zu erbringen.

„Das Lokale Bündnis für Familien und der ‚Runde Tisch für familienbewusste Personalpolitik‘ fordern weiterhin in Abstimmung mit Landrat Burkhard Albers die Gesetzesänderung“; berichtet Rita Czymai, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises und Koordinatorin des Lokalen Bündnisses für Familie im Rheingau-Taunus-Kreis. Die Initiative bezieht sich auf die Unterstützung von Unternehmen, wenn diese die Betreuungskosten für Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen wollen. „Dabei geht es um die Ausweitung des Paragrafen 3, Nr. 33, des EStG (Einkommensteuergesetzes) auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“, betont Landrat Burkhard Albers.

Laut der Beauftragten für Chancengleichheit in der Agentur für Arbeit, Beate Sudheimer, beschäftigte sich der „Runde Tisch für familienbewusste Personalpolitik“ im Lokalen Bündnis für Familie im Rheingau-Taunus-Kreis weiterhin mit der Frage, wie Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Betreuung Ihrer Kinder finanziell und praktisch unterstützen können. Steuerberaterin Andrea Marocke: „Eine wirkungsvolle Alternative ist die anteilige oder vollständige Erstattung der Kinderbetreuungskosten. Für Kinder im Vorschulalter ist dies nach dem Paragrafen des Einkommensteuergesetzes seit längerem steuer- und sozialabgabenfrei möglich. Wir streben die Ausweitung an.“

Denn mit Beginn der Schulpflicht entfällt diese Möglichkeit, obwohl gerade dann Kosten für die Betreuung von Schulkindern mindestens in gleicher Höhe anfallen, etwa für Betreuung vor und nach dem Unterricht, Hausaufgabenbetreuung sowie sportliche und musische Förderung.

Wie kann es sein, dass die Erstattungsmöglichkeit mit Schulbeginn entfällt? Als Passus 33, in den Paragrafen des EStG eingefügt wurde, passte diese Regelung sicher in den Alltag der Familien in Deutschland. Der Vater verdiente das Einkommen für die Familie und die Mutter verdiente etwas dazu, wenn die Kinder im Kindergarten oder der Schule waren. Weil für Unterricht in staatlichen Schulen kein Schulgeld bezahlt werden musste, gab es auch nichts zu erstatten.

„Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, des steigenden Fachkräftebedarfs und der veränderten Familienstrukturen hat sich die Situation grundlegend geändert“, betont die Gleichstellungsbeauftragte. Für die langfristige finanzielle Absicherung der Familien ist es notwendig, gesicherte Rahmenbedingungen für Mütter und Väter zu schaffen. Außerdem sind Unternehmen darauf angewiesen, dass Eltern nach der Elternzeit möglichst frühzeitig und dauerhaft auf ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Um dies zu ermöglichen, muss die Betreuung von Vorschul- und Schulkindern sichergestellt sein.

Die Initiative wendet sich gemeinsam mit den entsprechenden Netzwerken an die Bundesministerien, insbesondere aber auch an Ministerin Manuela Schwesig, bei der die gemeinsamen Aktionen der Lokalen Bündnisse für Familie gebündelt werden. Burkhard Albers: „Auch die Mitglieder des deutschen Bundestages und die Bundesregierung werden aufgefordert, den Paragrafen 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes der Lebenswirklichkeit in Deutschland anzupassen und es Arbeitgebern zu ermöglichen, Kosten für die Kinderbetreuung von Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steuer- und sozialversicherungsfrei zu erstatten.“ Den Briefen wird ein Positionspapier beigefügt, das eine konkrete Beschreibung der aktuellen Situation und der angestrebten Änderung enthält.

Auf Kommunal- wie auch auf Landesebene bis hin zur Bundesebene wird erneut darum geworben, die Initiative zu unterstützen, indem die Netzwerke sich an Bundesregierung und Bundestag sowie an den Landtag für ihre Region wenden, um sich für die Ausweitung des erwähnten Passus, auf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres einzusetzen. Für die Initiative setzen sich namentlich die Koordinatorin des Lokalen Bündnisses für Familie im Rheingau-Taunus-Kreis Rita Czymai, sowie die Unternehmerin Tatjana Trömner-Gelbe von der  tüfa team GmbH und die Steuerberaterin Andrea Marocke ein. Weitere Kooperationspartner in dem „Runden Tisch für familienbewusste Personalpolitik“ im Lokalen Bündnis für Familie Rheingau-Taunus-Kreis sind u.a. die Bundesagentur für Arbeit und die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden.