Entschuldung der Kommunen im Dialog mit Land Hessen umsetzen

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Finanzen

Landrat Burkhard Albers schlägt Korrektur des kommunalen Haushaltsrechts vor



Etwa 10 Millionen Euro muss der Rheingau-Taunus-Kreis jährlich für Abschreibungen auf seine Liegenschaften - vor allem Schulgebäude

Landrat Burkhard Albers schlägt Korrektur des kommunalen Haushaltsrechts vor

Etwa 10 Millionen Euro muss der Rheingau-Taunus-Kreis jährlich für Abschreibungen auf seine Liegenschaften - vor allem Schulgebäude - aufwenden, ohne dass er wie private Unternehmen durch diese Abschreibungen seine Zinstilgungen erwirtschaften kann. "Durch eine Änderung des kommunalen Haushaltsrechts in Hessen könnten der Kreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im deutlich zweistelligen Millionenbereich entlastet und damit in seinen Sparanstrengungen wirksam unterstützt werden", betont Landrat Burkhard Albers. Deshalb hat sich der Landrat nun in einem Schreiben mit verschiedenen Korrekturvorschlägen an Ministerpräsident Volker Bouffier gewendet.

Albers: "Ziel ist ein Dialog über die weitere Entschuldung der Kommunen in ganz Hessen." Bereits in seiner Rede zum Neujahrsempfang der IHK Wiesbaden hatte Albers auf zwei entscheidende Belastungen der kommunalen Haushalte hingewiesen. Neben den Abschreibungen, die die Haushalte der Landkreise, Städte und Gemeinden in gleicher Weise seit der Haushaltsumstellung auf das sogenannte doppische Rechnungswesen erheblich belasten, sind die Kommunen bisher auch aufgerufen, neben der Einzahlung in die Versorgungskassen für ihre Angestellten und Beamte weitere, zum Teil doppelte Rückstellungen zu bilden. Im Rheingau-Taunus-Kreis werden dafür jedes Jahr knapp 500.000 Euro fällig.

"Da nicht ersichtlich ist, wann und ob diese Rückstellungen überhaupt zu einem späteren Zeitpunkt benötigt und aufgelöst werden", ruft der Landrat das Land und vor allem Finanzminister Dr. Thomas Schäfer auf, "die anstehende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs zum Anlass für rechtliche Verbesserungen zu nehmen." Die Vorschläge waren bereits im Januar in Wiesbaden beim Ministerpräsidenten auf Interesse gestoßen.

"Als Kämmereiverantwortlicher für den Landkreis aber auch in meiner Funktion als Kommunalaufsicht sind mir die alltäglichen Herausforderungen an die kommunalen Haushalte bestens bekannt. Dabei liegt es nicht zuletzt auch im Interesse des Landes und seiner Regierung, die Kommunen dauerhaft zukunftsfest zu machen", richtet der Landrat seine Erwartung nach Wiesbaden. Sehr positiv bewertet er daher die Ankündigung des Finanzministeriums, die kommunale Finanzreform auch dazu nutzen zu wollen, den künftigen Umgang mit Investitionen, Abschreibungen und Rückstellungen in einem eigenen Arbeitspaket zu beleuchten. Das hatte Finanzminister Schäfer zuletzt im Haushaltsausschuss des Landtages Ende März angedeutet.

Ziel der Abschreibungen auf Vermögensgegenstände ist es, im Rahmen ordnungsmäßiger Buchführung eine zutreffende Darstellung der Vermögenslage zu gewährleisten, indem seit Anschaffung oder Herstellung eingetretene Wertminderungen bei abnutzbaren Vermögensgegenständen berücksichtigt werden. Gesetzlich ist das in der Hessischen Gemeindehaushaltsverordnung geregelt, wonach der kommunale Ergebnishaushalt die Abschreibungen zu enthalten hat.

Im Finanzministerium solle daher geprüft werden, so Albers, ob es tatsächlich sinnvoll ist, die Prinzipien des Handelsrechts bis in letzter Konsequenz den Kommunen aufzuerlegen. Landkreise, Städte und Gemeinden könnten schließlich nicht wie am Markt agierende Unternehmen geführt werden, sondern hätten Aufgaben der Daseinsvorsorge sicherzustellen und seien zudem an Gebührenvorgaben des Landes gebunden.

Die im Haushaltsrecht geforderte Berücksichtigung der Abnutzung von Vermögensgegenständen könnte schließlich auch deklaratorisch erfolgen. Das würde zu keiner Minderung der kommunalen Sparanstrengungen führen, da nach wie vor die Vorgabe der ausbleibenden Nettoneuverschuldung zu wahren ist, stellt der Landrat heraus. "Gerade weil der Schutzschirm alleine die Kommunen nicht aus ihrer misslichen Lage bringen kann, müssen wir in enger Abstimmung mit dem Land Lösungswege finden, den dauerhaften Erhalt unserer kommunalen Strukturen zu sichern und auch für die folgenden Generationen zu bewahren. Diese Herkulesaufgabe können Land und Kommunen nur gemeinsam schaffen", so Albers abschließend.