Ein Jahr ohne ASP: Rheingau-Taunus-Kreis bringt „Rückzonierung“ auf den Weg

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Veterinärwesen

Seit dem 28. Januar 2025 wurde im RTK kein Wildschwein mehr mit ASP gefunden / Ziel ist jetzt die Rückstufung der Sperrzonen im Rheingau-Taunus-Kreis / Entlastungen für landwirtschaftliche Betriebe, Tourismus und Bevölkerung erwartet

Der Rheingau-Taunus-Kreis ist ab dem 28. Februar 2026 offiziell ein Jahr frei von neuen Nachweisen der AfrikanischenSchweinepest (ASP) bei Wildschweinen. Damit ist die zentrale Voraussetzung erfüllt, um bei der Europäischen Kommission die so genannte Rückzonierung der bestehenden Restriktionsgebiete zu beantragen, also unter anderem bestehende Sperrgebiete teilweise aufzuheben. Seit dem ersten Fund am 9. Dezember 2024 wurden im Kreis insgesamt 42 infizierte Wildschweine nachgewiesen.

Landrat Sandro Zehner: „Ein Jahr ohne neuen ASP-Nachweis ist ein Erfolg. Es ist das Ergebnis eines hochprofessionellen Krisenmanagements, einer engen Abstimmung mit dem Land Hessen und des außerordentlichen Engagements unserer Jägerschaft, Landwirte, Winzer, Behörden und wachsamer Bürgerinnen und Bürger. Dass die Eindämmung der Seuche gelungen ist, ist wichtig für den Tierschutz, die Landwirtschaft und die zentrale Voraussetzung, dass wir auch die Zäune zurückbauen dürfen, dazu gehen wir jetzt konsequent die nächsten Schritte. Unser Ziel ist klar: spürbare Entlastungen für Betriebe, Tourismus und Bevölkerung – bei gleichzeitig unverändert hoher Wachsamkeit.“

Eine Voraussetzung für die Rückzonierung ist neben dem nun erreichten Zwölf-Monats-Zeitraum ohne neuen ASP-Nachweis auch die Einrichtung einer sogenannten „Weißen Zone“ – eines eingezäunten Puffergebiets mit dem Ziel derSchwarzwildfreiheit über einen längeren Zeitraum. In der weißen Zone gilt das Prinzip „Null Schwarzwild“. Zur Umsetzung wurden verstärkte jagdliche Maßnahmen angeordnet; seit September 2025 unterstützen zudem speziell ausgebildete Berufsjäger mit Wärmebilddrohnen die konsequente Bestandsreduktion.

Über die konkrete Rückstufung der bisherigen Sperrzonensowie über den Umfang möglicher Lockerungen entscheidet die Europäische Kommission. Mit der Rückzonierung wären insbesondere Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe und Schweinehalter verbunden, darunter die Reduzierung seuchenrechtlicher Auflagen sowie weniger betriebliche Einschränkungen und Transportvorgaben. Auch jagdrechtliche Sonderregelungen und Meldepflichten könnten angepasst werden. Perspektivisch wären auch Lockerungen für Tourismus und Naherholung möglich, etwa die Aufhebung bestimmter Wegegebote oder Zugangsbeschränkungen.

Bereits im Sommer 2024 – rund ein halbes Jahr vor dem ersten positiven Fund im Kreisgebiet – hatte der Landkreis einen interdisziplinären ASP-Krisenstab eingerichtet, nachdem es in benachbarten Regionen zu Ausbrüchen gekommen war. Seitdem hielt das Gremium 170 Sitzungen ab. Dem Krisenstab gehören unter anderem das Veterinäramt als fachliches Rückgrat, die Untere Jagdbehörde, der Katastrophenschutz, weitere Vertreter der Kreisverwaltung, Kommunen, Forstbehörden, die Jägerschaft, Landwirtschafts- und Winzerverbände sowie beauftragte Unternehmen für Zaunbau, Logistik und Entsorgung an.

Zu den zentralen Maßnahmen seit Dezember 2024 gehörten unter anderem die Einrichtung von Sperr- und Restriktionszonen in rund 62 Prozent der Fläche des Rheingau-Taunus-Kreises sowie zeitweilige Jagdverbote im Kerngebiet mit späterer Umstellung auf eine verstärkte Bejagung, der Aufbau von drei Sammelstellen mit Dekontaminationsanlagen, besondere Meldepflichten, systematische Kadaversuchen – auch mit speziell ausgebildeten Kadaversuchhundeteams – sowie umfangreiche Probenahmen und Laboruntersuchungen. Circa 4200 Proben wurden allein 2025 bei Wildschweinen entnommen, um sie auf ASP zu testen. Zur räumlichen Sicherung wurde ein rund 50 Kilometer langes Zaunsystem errichtet. Zusätzlich wurden kreisweit zwölf Saufänge installiert; bis heute konnten allein auf diesem Weg 175 gezielte Entnahmen durchgeführt werden. In Kooperation mit dem Land Hessen wurden darüber hinaus Prämienregelungen für erlegtes Schwarzwild umgesetzt. Aus heutiger Sicht haben diese eng verzahnten Maßnahmen eine weitere Ausbreitung der ASP in das Hinterland verhindert.

Trotz des wichtigen Meilensteins bleibt die ASP-Bekämpfung ein sensibles Thema. Bis zu einer formellen Entscheidung der Europäischen Kommission gelten sämtliche bestehenden Maßnahmen fort. Der Rheingau-Taunus-Kreis wird daher weiterhin eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, um den Status ASP-frei dauerhaft zu sichern – mit dem klaren Ziel, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und gleichzeitig den Tierseuchenschutz auf hohem Niveau zu gewährleisten.