Durchführung der Fischer­prüfung im Jahr 2019

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Fischereiwesen

Wie die Pressestelle des Landrats­amtes mitteilt, wurden die ersten Prüfungstermine zur Ablegung der Fischer­prüfung für das Jahr 2019 fest­gesetzt und zwar für den 28. Februar und 28. März 2019 in Mainz-Kastel

Wie die Pressestelle des Landratsamtes mitteilt, wurden die ersten Prüfungstermine zur Ablegung der Fischerprüfung für das Jahr 2019 festgesetzt und zwar für den 28. Februar und 28. März 2019 in Mainz-Kastel. Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Rheingau-Taunus-Kreis, Untere Fischereibehörde, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, einzureichen.

Vor Ablegung der Prüfung hat der Antragsteller an einem vom Landesfischereiverband Hessen e.V. angebotenen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung teilzunehmen. Die nächsten Vorbereitungslehrgänge auf die staatliche Fischerprüfung finden in der Zeit vom 12. bis 30. Januar und vom 9. bis zum 27. Februar 2019 im Vereinsheim des ASV „Früh Auf“, In der Reduit, Mainz-Kastel statt. Anmeldungen sind schriftlich an den Ausbildungsleiter, Niklas Hafenrichter, Eleonorenstraße128, 55252 Mainz-Kastel, unter Beifügung eines frankierten und an sich selbst adressierten Umschlags zu richten. Die Prüfung dauert drei Stunden. Es sind anhand eines Fragebogens sechzig Fragen aus fünf Prüfungsgebieten (Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde) zu beantworten.

Der Prüfling hat die Prüfung bestanden, wenn er mindestens fünfundvierzig Fragen richtig beantwortet hat. Dabei müssen mindestens neun Fragen in jedem Prüfungsgebiet richtig beantwortet sein. Eine nicht bestandene Prüfung muss vollständig wiederholt werden.