Dringend privater Wohnraum für Geflüchtete im Rheingau-Taunus-Kreis gesucht

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Die Kreisverwaltung ruft auf, leerstehende Wohnungen zu melden

Die Zuweisungen durch das Land Hessen an geflüchteten Menschen steigen an. Die insgesamt rund 60 Unterkünfte im Rheingau-Taunus-Kreis kommen an ihre Kapazitätsgrenze. Die ukrainischen Geflüchteten in den Unterkünften sind automatisch anspruchsberechtigt für das Bürgergeld, könnten also auch auf dem privaten Wohnungsmarkt unterkommen und so Plätze in den Unterkünften frei geben. Die Kreisverwaltung ruft daher auf, leerstehende Wohnungen zu melden.

„Die dezentrale Unterbringung meist kleinerer Gruppen von Geflüchteten hat sich im Rheingau-Taunus-Kreis bewährt. Wenn sich die Prognosen für die Zuweisungen durch das Land Hessen bestätigen, sind unsere Kapazitäten allerdings schnell erschöpft“, sagt Landrat Sandro Zehner. „Der Aufbau neuer Wohnanlagen für eine größere Anzahl an Menschen dauert, insbesondere, weil in ganz Deutschland durch erhöhte Fluchtbewegungen die Nachfrage nach Wohncontainern steigt und sich daher die Lieferzeiten verlängern.“

Eigentlich wären ausreichend Plätze für die kommenden Wochen und Monate in den Unterkünften im Kreisgebiet vorhanden, weil viele der Bewohnerinnen und Bewohner speziell aus der Ukraine bereits die Anerkennung haben und in eigene Wohnungen ziehen könnten. „Deshalb rufen wir dazu auf, uns leerstehende Wohneinheiten und Häuser zu melden. Wir sind als Landkreis verpflichtet, die Zuweisungen anzunehmen und Menschen vor Obdachlosigkeit zu schützen. Wir brauchen die Unterstützung der Bevölkerung bei dieser großen Aufgabe“, so der Landrat. Die Kreisverwaltung wolle vermeiden, wieder Großunterkünfte einrichten oder Sporthallen in Beschlag nehmen zu müssen.

Da der Kreis selbst nicht über Flächen oder entsprechende Immobilien verfügt, gibt es bereits intensive Gespräche mit den Städten und Gemeinden sowie Unternehmen und Organisationen, um geeignete Gebiete und Gebäude anzumieten.

Bürgerinnen und Bürger können ihr Wohnungs- oder Immobilienangebot an die Mail-Adresse wohnraum@rheingau-taunus.de melden. Die Angebote werden auf Eignung durch die Kreisverwaltung überprüft. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen JobCenters setzen sich dann mit den Anbietenden direkt in Verbindung. Der Mietvertrag würde dann direkt mit den Mietern abgeschlossen.