Corona-Virus: Besuche in Gemeinschaftsunterkünften nicht gestattet
Migration
Ab Freitag, 20. März 2020, gilt bis auf Weiteres ein generelles Besuchsverbot in den Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis
Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, erlässt die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises auf Empfehlung des Gesundheitsamtes ab Freitag, 20. März 2020, bis auf Weiteres ein generelles Besuchsverbot in den Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis.
In Einzelfällen gelten begrenzte Ausnahmeregelungen. Diese sind mit der Betreuung oder dem Fachdienst Flüchtlingsdienst/Migration rechtzeitig im Vorhinein abzuklären. Die Betreuungen der Unterkünfte und die Mitarbeitenden des Fachdienstes Flüchtlingsdienst/ Migration sind weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bewohnenden, Mitarbeitenden und Besuchenden.