Corona-Fall an der Gutenberg Realschule in Eltville

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Gesundheit

Schulleitung unterrichtet Klassenstufe 7 vorsorglich im Homeschooling

Schulleitung unterrichtet Klassenstufe 7 vorsorglich im Homeschooling

Bei einem Schüler der Gutenberg Realschule in Eltville wurde eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen. Die Schulleitung hat alle Schülerinnen, Schüler und Eltern der betroffenen Klassen in Jahrgangsstufe 7 unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Befundes informiert. Bis abschließend geklärt ist, welche Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte Kontaktpersonen sind, hat die Schulleitung vorsorglich beschlossen, diese Jahrgangsstufe zunächst im Homeschooling zu unterrichten.
Das Gesundheitsamt hat sofort Kontakt mit allen ermittelten Personen aufgenommen. Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte, die mit der infizierten Person in Kontakt standen, werden nun unverzüglich getestet, teilt das Kreisgesundheitsamt mit. Die Schulleitung hat ermöglicht, dass dafür kurzfristig ein Testzentrum an der Gutenberg Realschule eingerichtet wird. Das erspart Eltern, Schülern und Lehrkräften längere Fahrt- und Wartezeiten.
Die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes lobt die gute Zusammenarbeit mit der Schule, die Räumlichkeiten für das Testzentrum zur Verfügung stellt und bei der Terminvereinbarung mit den Betroffenen unterstützt.
„Durch die gute Zusammenarbeit mit der Schule,
ist es uns möglich, alle Kontaktpersonen innerhalb eines kurzen Zeitraumes zu erreichen. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich“, so die stellvertretende Leiterin weiter.

Gemäß Infektionsschutzgesetz hat das Gesundheitsamt für alle direkten Kontaktpersonen eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Das bedeutet, dass diese Personen das Haus nicht verlassen dürfen und es wird empfohlen, sich auch innerhalb der Hausgemeinschaft möglichst zu isolieren, um eventuelle Ansteckungen zu vermeiden.
Geschwisterkinder von engen Kontaktpersonen, die unter zwölf Jahre alt sind, stehen nicht unter Quarantäne. Sie dürfen jedoch aufgrund der in Hessen aktuell gültigen 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus Schule oder Kindergarten dennoch nicht besuchen, solange die enge Kontaktperson unter Quarantäne steht.
Das Betretungsverbot für Kindergarten und Schule gilt auch für Eltern, die Kinder unter zwölf Jahren haben, die unter Quarantäne stehen. Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein negativer Test die Quarantänezeit nicht aufhebt.