Corona-Fälle an Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis
Gesundheit
St. Ursula-Schule Geisenheim und Regenbogenschule in Taunusstein betroffen
St. Ursula-Schule Geisenheim und Regenbogenschule in Taunusstein betroffen
Bei einer Lehrkraft an der St. Ursula-Schule in Geisenheim wurde eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen. Die Schulleitung hat alle Eltern der betroffenen Klassen und die weiteren Kontaktpersonen unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Befundes informiert und das Gesundheitsamt hat Kontakt mit allen Personen aufgenommen. Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte, die mit der infizierten Person in Kontakt standen, werden nun unverzüglich getestet, teilt das Kreisgesundheitsamt mit. Dafür wird kurzfristig ein Testzentrum durch den ASB an der St. Ursula-Schule eingerichtet. Das erspart Eltern, Schülern und Lehrkräften längere Fahrt- und Wartezeiten.
An der Regenbogenschule in Taunusstein ist ein Kind positiv getestet worden. Auch hier hat die Schulleitung sofort alle Eltern und Kontaktpersonen informiert, das Gesundheitsamt hat die Kontaktpersonennachverfolgung aufgenommen und entsprechende Quarantänemaßnahmen angeordnet. Für diesen Personenkreis wird das ASB-Testzentrum in Taunusstein-Bleidenstadt kurzfristig alle Testungen durchführen.
„Durch die überaus gute Zusammenarbeit mit den Schulen und deren schneller Informationspolitik war es uns möglich, alle Kontaktpersonen innerhalb eines kurzen Zeitraumes zu erreichen. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich“, sagt Andreea Seifert, die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes.
Gemäß Infektionsschutzgesetz hat das Gesundheitsamt für alle direkten Kontaktpersonen eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Das bedeutet, dass diese Personen das Haus nicht verlassen dürfen und es wird empfohlen, sich auch innerhalb der Hausgemeinschaft möglichst zu isolieren, um eventuelle Ansteckungen zu vermeiden.
Geschwisterkinder von engen Kontaktpersonen, die unter 12 Jahre alt sind, stehen nicht unter Quarantäne. Sie dürfen jedoch aufgrund der in Hessen aktuell gültigen 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus Schule oder Kindergarten dennoch nicht besuchen, solange die enge Kontaktperson unter Quarantäne steht.
Das Betretungsverbot für Kindergarten und Schule gilt auch für Eltern, die Kinder unter 12 Jahren haben, die unter Quarantäne stehen. Das Gesundheitsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein negativer Test die Quarantänezeit nicht aufhebt.