Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 im Saarland ausgebrochen: Sperrzone ausgeweitet – RTK liegt innerhalb der Sperrzone

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Veterinärwesen

Sperrzone ausgeweitet und beinhaltet jetzt gesamten Rheingau-Taunus-Kreis / Bisher kein Nachweis der Blauzungenkrankheit im RTK / Einschränkungen bei Verbringungen in BTV-8 frei Gebiete

Nach dem Ausbruch des Serotyps 8 der Blauzungenkrankheit (Bluetongue Virus, kurz BTV) im Saarland wurde die bereits bestehende Sperrzone ausgeweitet. Diese umfasst nun auch den Rheingau-Taunus-Kreis. Im Rheingau-Taunus-Kreis wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen. 

Bei einem Kalb im Saarpfalz-Kreis wurde eine Infektion mit dem Serotyp 8 (BTV-8) der Tierseuche festgestellt. Nach den Vorgaben der Europäischen Union muss um den betroffenen Betrieb eine Sperrzone mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern eingerichtet werden. Innerhalb dieser Zone gelten Einschränkungen für den Transport und Handel von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen.

Die Blauzungenkrankheit wird durch kleine blutsaugende Stechmücken, sogenannte Gnitzen, übertragen und betrifft Wiederkäuer, also vor allem Rinder, Schafe, Ziegen sowie Kameliden wie Lamas und Alpakas. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich, Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Erkrankte Tiere zeigen häufig hohes Fieber und eine deutliche Schwäche. Typisch sind Entzündungen an Haut und Schleimhäuten, vor allem im Kopfbereich, an den Geschlechtsorganen, den Zitzen und an den Klauenrändern. Eine tatsächliche Blaufärbung der Zunge, die der Krankheit ihren Namen gegeben hat, tritt nur gelegentlich bei Schafen auf. In schweren Fällen kann die Infektion zum Tod führen.

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) empfiehlt Tiere empfänglicher Art gegen die Serotypen 3, 4 und 8 impfen zu lassen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Virus des Typs BTV-3 in Hessen zu hohen Verlusten in der Tierhaltung geführt. Dank einer groß angelegten Impfkampagne, bei der rund 170.000 Rinder, 80.000 Schafe und 4.000 Ziegen geimpft wurden, konnte das Infektionsgeschehen 2025 deutlich eingedämmt werden.

Tierhalterinnen und Tierhalter, die Anzeichen einer Erkrankung bei ihren Tieren beobachten, sollten umgehend den Hoftierarzt informieren.

Was Tierhaltende jetzt wissen müssen

Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der BTV-8-Sperrzone heraus gelten Verbringungsbeschränkungen. Innerhalb der Sperrzone bestehen derzeit keine zusätzlichen Einschränkungen. Nähere Informationen zu den nun geltenden Verbringungsregeln finden Sie auf der Seite https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/umwelt-tiere-verbraucherschutz/tierschutz-tiergesundheit/

Mehr Informationen:

https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit