Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest - Änderung der Allgemeinverfügung vom 23.12.2024
Die Regelungen für die Sperrzone II (infizierte Zone) gem. Ziffer III.2. (Maßnahmen, die die Jagdausübung, Umgang mit Wildschweinen, die Verbringung von Wildschweinen und Wildschweinfleisch betreffen) der Allgemeinverfügung vom 23.12.2024 werden wie folgt geändert: