BAföG für Schüler­innen und Schüler ab der elften Klasse

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Ausbildung, Fortbildung

Schülerinnen und Schüler können ab der elften Klasse wieder eine finanzielle Unter­stützung nach dem Bundes­ausbildungs­förderungsgesetz (BAföG) beantragen

Wie die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreises mitteilt, können auch im kommenden Schuljahr Schülerinnen und Schüler ab der elften Klasse wieder eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Besuch folgender Schulformen kann nach dem BAföG gefördert werden: Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen in den letzten beiden Schuljahren, Berufsaufbauschulen sowie Berufsfachschulen ab der Klasse 11, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Weiterhin der Besuch der einjährigen Fachoberschule, der zweijährigen Fachoberschule bei eigener Wohnung, Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, und Fachschulen ab der Klasse 11, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.

Der Besuch anderer Schulformen wird nur in Ausnahmefällen nach dem BAföG finanziell unterstützt. Die Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres und ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anträge auf BAföG und weitere Auskünfte sind beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Amt für Ausbildungsförderung, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124 510-653, erhältlich. Antragsvordrucke können unter www.bafög-hessen.de online ausgefüllt und ausgedruckt werden.