Außerschulische Nutzung von kreiseigenen Schulturnhallen weiterhin untersagt

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Schule

Bis zum Ender der Osterferien ist aufgrund der aktuellen Situation weiterhin die außerschulische Nutzung von kreiseigenen Schulturnhallen untersagt.

Aufgrund der aktuellen Situation ist auch weiterhin die außerschulische Nutzung von kreiseigenen Schulturnhallen untersagt. Dies gilt für alle Angebote, die bisher in diesen Räumlichkeiten durchgeführt wurden, bis zum Ende der Osterferien (16. April 2021). Dies teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit.