Auffrisch-Impfung zum Coronaschutz im Rheingau-Taunus-Kreis

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Gesundheit

Das vom Land Hessen zur Auffrisch-Impfung (Dritte Impfung) zum Coronaschutz verfügte Vorgehen wird im Rheingau-Taunus-Kreis ab sofort wie folgt umgesetzt:

Das vom Land Hessen zur Auffrisch-Impfung (Dritte Impfung) zum Coronaschutz verfügte Vorgehen wird im Rheingau-Taunus-Kreis ab sofort wie folgt umgesetzt:

Sechs Monate nach der zweiten Impfung haben folgende Personengruppen die Möglichkeit, sich mit einer dritten Impfung gegen Corona schützen zu lassen: Über 80-Jährige, Bewohner und Bewohnerinnen von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Chemotherapie-Patienten etc. Der Impfung muss eine ärztliche Beratung vorausgehen.
Die sechsmonatige Frist ist unabhängig von dem bei der Erstimpfung verwendeten Impfstoff.

Die Drittimpfungen sollen laut der Hessischen Impfallianz bevorzugt von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden.
Der öffentliche Gesundheitsdienst, also das Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises, wird wie vorgesehen einspringen, wenn die Impfung nicht wie geplant in den Praxen umgesetzt werden kann.
Bis Ende September, zum Schließungstermin des Impfzentrums in Eltville, kann dies dort erfolgen.

Das Corona-Infotelefon ist unter Telefon 06124 510-9520 Montag bis Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr zu erreichen oder per E-Mail unter gesundheitsamt.badschwalbach@rheingau-taunus.de.  Der Kontakt per E-Mail ist auch außerhalb der Dienstzeiten möglich.