Amtliche Bekanntmachung über die Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes "Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal"
3. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes "Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal" vom 13. Dezember 2005, zuletzt geändert durch die 2. Änderung der Verbandsordnung vom 10.11.2020
Aufgrund §§ 6 und 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.d.F. vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. März 2017 (GVBl. S. 21) beschließt der Zweckverband folgende Änderung der Verbandsordnung.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als die vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport gem. Artikel 3 Abs. 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände vom 07. Dezember 1973 (GVBl. Rheinland-Pfalz 1974, S. 226 und GVBl. I Land Hessen 1974, S. 276) bestimmte Errichtungsbehörde (Aufsichtsbehörde) stellt hiermit aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Welterbe Oberes Mittelrheintal vom 09.04.2025 sowie nach Erteilung des Einvernehmens der obersten Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Hessen gemäß § 6 Abs. 2 KomZG die Änderung der Verbandsordnung fest.
Präambel
Der Zweckverband unterstützt und fördert die im Welterbe Oberes Mittelrheintal geplante Bundesgartenschau 2029 als wichtiges Zukunftsentwicklungsprojekt für die Region.
Die Änderung ergänzt die Verbandsordnung um die erforderlichen Bestimmungen, die zur finanziellen Förderung der Bundesgartenschau 2029 erforderlich sind. Eine Erhöhung der Sonderumlage BUGA29 wird durch die Änderung der Verbandsordnung in die Umsetzung gebracht.
Mit der Änderung der Verbandsordnung wird, aufgrund der rechtlichen Verpflichtung hierzu, in der Satzung die Verteilung des Eigenkapitals ausgewiesen.
Artikel 1
§ 8a Absatz 2 der Verbandsordnung wird wie folgt geändert:
Die Zahl „14,4“ ist zu streichen und die Zahl „15,178“ einzufügen.
In Absatz 2 a) sind die Worte „mehr als“ zu streichen und das Wort „maximal“ einzufügen.
In Absatz 2 b) sind die Worte „von nicht mehr als einem Jahr“ zu streichen und die Worte „bis zum Jahr 2029“ einzufügen.
Artikel 2
In § 8a Absatz 3 ist die Zahl „412.000“ zu streichen und die Zahl „440.000“ einzufügen.
In § 8a der Verbandsordnung wird nach Absatz 3 folgender Absatz neu eingefügt:
„In Abstimmung mit den jeweils einzahlenden Verbandsmitgliedern kann die Höhe der jährlichen Umlage im gegenseitigen Einverständnis auf eine zu vereinbarende Höhe festgelegt werden, wenn dies die Haushaltslage des kommunalen Mitgliedes zulässt.“
Artikel 3
In § 9 wird Satz 2 gestrichen.
Artikel 4
§ 10 – Bekanntmachungen erhält folgende Fassung: „Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in einer oder mehreren Zeitung/en. Die Verbandsversammlung entscheidet durch Beschluss, in welcher/welchen Zeitung/en die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen“
Artikel 5
Inkrafttreten
Die Änderung der Verbandsordnung tritt am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 17 06 – ZV WOM / 21
Trier, denn 19.11.2025
Im Auftrag
gez. Martin Schulte