Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises zum Wirtschaftsplan 2026 der EAW

Der Beschluss zum Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss zum Wirtschaftsplan 2026

Aufgrund des § 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBL. I 2005 Seite 183 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit § 115 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBI. I 2005 Seite 142 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes), in der Fassung vom 09. Juni 1989 (GVBL. I 1989, Seite 154 ff) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat der Kreistag am 02. Dezember 2025 beschlossen:

1.       Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis         für das Jahr 2026 wird

a)       im Erfolgsplan

          in den Erträgen                auf               14.107.100 €

          in den Aufwendungen      auf               14.107.100 €

          ausgeglichen

b)       im Vermögensplan

 

          in den Einnahmen            auf               677.000 €

          in den Ausgaben              auf               677.000 €

          ausgeglichen

          festgestellt.

2.       Kredite werden nicht veranschlagt.

3.       Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

4.       Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

5.       Es gilt die als Teil des Wirtschaftsplans beschlossene Stellenübersicht.

65307 Bad Schwalbach, den 02. Dezember 2025

Der Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises

Zehner

Landrat

Der Wirtschaftsplan 2026 wird im Internet unter https://www.eaw-rheingau-taunus.de/veröffentlicht. 

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen des RTK während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Der Einlass erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Geschäftszimmer des EAW, Tel. (06124) 510 443 oder unter der E-Mail-Adresse info.eaw@rheingau-taunus.de