Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises zum Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG), Nachrücker in den Kreistag
Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
Der bei der Kreistagswahl am 15. März 2026 in den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises gewählte Bewerber
über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 2, Herr Klaus-Peter Willsch hat zum 12. Mai 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit
den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises nachrückt:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
lfd. Nr. 22, Frau Andrea Elisabeth Kremer, Eltville am Rhein, 28143 Stimmen.
Der bei der Kreistagswahl am 15. März 2026 in den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises gewählte Bewerber
über den Wahlvorschlag:
Nr. 2 - Alternative für Deutschland, AfD
lfd. Nr. 4, Herr Karl Josef Mayer hat zum 12. Mai 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit
den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises nachrückt:
Nr. 2 - Alternative für Deutschland (AfD)
lfd. Nr. 16, Frau Anke Siebert, Idstein, 23394 Stimmen.
Die bei der Kreistagswahl am 15. März 2026 in den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises gewählte Bewerberin
über den Wahlvorschlag:
Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
lfd. Nr. 7, Frau Dr. Antje Katharina Magdalene Kluge-Pinsker hat zum 12. Mai 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit
den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises nachrückt:
Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
lfd. Nr. 6, Herr Helmut Günter Fell, Eltville am Rhein, 25370 Stimmen.
Der bei der Kreistagswahl am 15. März 2026 in den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises gewählte Bewerber
über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 - Freie Wähler Rheingau-Taunus, FW
lfd. Nr. 1, Herr Matthias Bremser hat zum 12. Mai 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit
den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises nachrückt:
Nr. 6 - Freie Wähler Rheingau-Taunus (FW)
lfd. Nr. 4, Herr Ronald Nickel, Rüdesheim am Rhein, 11029 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei dem Kreiswahlleiter Frank Stöß, in Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Schwalbach, 18.05.2026
Der Kreiswahlleiter des
Rheingau-Taunus-Kreis
FD Ordnungs- und Kommunalaufsicht, Wahlen
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach