Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises

Vorhaben der August Storck KG in Taunusstein – Orlen auf dauerhafte Waldumwandlung

h i e r :  Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Die August Storck KG, Paulinenweg 12, 33790 Halle (Westfalen) hat einen Antrag auf Erteilung einer Rodungsgenehmigung  für dauerhafte Waldumwandlung gestellt.

Die geplante Rodung und Umwandlung von Wald erstreckt sich über eine Fläche von 23.557 m² dauerhaft und ist für die  Flurstücke 80/13 und 80/14 , Flur 3 in Taunusstein-Orlen beantragt.

Zur Feststellung, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht, war aufgrund der Flächengröße von 1 ha bis 5 ha eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen (§ 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 17.2.3 UVPG).

Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. 


Zu diesem Ergebnis haben folgende wesentliche Gründe geführt:

Bei dem Neuvorhaben liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in

Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vor. Somit besteht gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 keine UVP-Pflicht.

Die Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Bad Schwalbach, den 1. Oktober 2025

Rheingau-Taunus-Kreis

Fachdienst III.5 Ordnungs-und Kommunalaufsichtsbehörde, Wahlen

i.A.

Gabel