Amtliche Bekanntmachung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises

Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Zusatzmüllsäcke mit dem Aufdruck „2022“ und „2023“

Wir weisen darauf hin, dass Zusatzmüllsäcke mit dem Aufdruck „2022“ und „2023“ mit Ablauf des 31. Dezember 2024nicht ihre Gültigkeit verlieren. Diese können bis mindestens zum Jahresende 2025 genutzt werden.

65326 Aarbergen, den 29. November 2024

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des

Rheingau-Taunus-Kreises

Petri

Erster Betriebsleiter