Amtliche Bekanntmachung des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Rheingau-Taunus-Kreises
Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Zusatzmüllsäcke mit dem Aufdruck „2022“ und „2023“
Wir weisen darauf hin, dass Zusatzmüllsäcke mit dem Aufdruck „2022“ und „2023“ mit Ablauf des 31. Dezember 2024nicht ihre Gültigkeit verlieren. Diese können bis mindestens zum Jahresende 2025 genutzt werden.
65326 Aarbergen, den 29. November 2024
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des
Rheingau-Taunus-Kreises
Petri
Erster Betriebsleiter