Amtliche Bekanntmachung des Rheingau-Taunus-Kreises
Nachrücker im Kreistag
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871), wird festgestellt:
Die Kreistagsabgeordnete Frau Ann-Kathrin Koch hat mit Erklärung vom 16. November 2023 auf ihr Kreistagsmandat verzichtet. Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG scheidet sie mit dieser Feststellung aus dem Kreistag aus.
Nach § 34 Abs. 1 S. 1 KWG rückt folgender noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Kreistag nach:
Herr
Lars Christ
Am Hang 13
65529 Waldems
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 100 Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreiswahlleiterin - Besondere Wahlleiterin - in 65307 Bad Schwalbach, Heimbacher Str. 7, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
65307 Bad Schwalbach, 20. November 2023
Der Kreisausschuss
-Besondere Wahlleiterin-
gez. Pendelin