Alter Heizöltank aus Kunststoff? So bleiben Sie auf der sicheren Seite

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Umwelt

Die Untere Wasserbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises informiert Betreiber von Heizöllagertanks aus Kunststoff (Polyethylen, PE, PE-HD), die älter als 30 Jahre sind:

Laut dem Bundesverband Lagerbehälter e.V. kann sich das Material von PE-Tanks im Alter stark verändern. Häufig treten Mängel wie Verformungen („Elefantenfüße“), Einbeulungen, starke Verfärbungen oder Risse auf. Im Schadensfall (z. B. Ölaustritt) könnte Ihre Haftpflichtversicherung die Übernahme der Kosten verweigern, wenn der Tank das entsprechende Alter überschritten hat. Es wird daher ein Austausch der Tanks nach 30 Jahren dringend empfohlen.

Betreiber sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Anlage zu gewährleisten. Wer seine Tanks weiter nutzen möchte, sollte daher zeitnah eine Prüfung durch eine anerkannte Sachverständigenorganisation veranlassen. 

Wer keine Heizöltanks mehr benötigt, muss die Stilllegung durch einen zertifizierten Fachbetrieb nach § 62 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vornehmen lassen und der Unteren Wasserbehörde eine Kopie der Stilllegungsbescheinigung vorlegen. In keinem Fall darf eine Stilllegung selbstständig durchgeführt werden! 

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne. 

Die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Rheingau-Taunus berät Sie gerne. Telefon: 06124/510-469 oder -473 oder -471