Abfallsammlung für den RTK aus einer Hand: EAW übernimmt ab 2029 neben dem Untertaunus auch den Rheingau
Abfallwirtschaft
Vorteile für Bürgerinnen und Bürger durch Einsparungen von Doppelstrukturen / Historisch gewachsene Trennung der beiden Kreisteile bei der Müllsammlung wird beendet / Abfallverband Rheingau (AVR) will sich auflösen, alle Rheingaugemeinden haben bereits zugestimmt
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) soll zukünftig die Abfallsammlung für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis übernehmen. Die jahrzehntelange Trennung der beiden Kreisteile Untertaunus und Rheingau bei der Müllentsorgung wird somit nicht fortgeführt und soll zum 31. Dezember 2028 enden. Möglich wird dies, indem der bisher für den Rheingau zuständige AVR seine eigene Auflösung beschließt und die Aufgaben von den Kommunen auf den EAW übertragen werden.
Dazu werden die Kommunen im Rheingau eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Rheingau-Taunus-Kreis schließen – Walluf, Eltville, Kiedrich, Oestrich-Winkel, Geisenheim, Lorch und Rüdesheim haben diesen Wechsel bereits beschlossen. Auch die entsprechenden Ausschüsse im RTK haben zugestimmt. Die Übernahme der Abfallentsorgung im Rheingau ist in der gestrigen Sitzung auch vom Kreistag beschlossen worden.
Landrat Sandro Zehner erklärt: „Ich freue mich sehr darüber, dass für dieses nun wirklich seit Jahrzehnten immer wieder, teilweise emotional diskutierte Thema, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und vor allem zukunftsfähige Lösung gefunden wurde. Daher mein großer Dank an Alle, die mitgeholfen haben Doppelstrukturen in unserem Landkreis abzubauen, gemeinschaftlich zu schauen, wie man sinnvoll diese wichtige Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zentral organisiert und so effizient Synergien nutzt. Ein großer Erfolg, dass dieser Wechsel nun durchgeführt werden kann und der Landkreis auch bei diesem Thema zusammenwächst.“
Sowohl die EAW-Betriebsleiter, als auch der Geschäftsführer des AVR, Jürgen Roth, sehen diese Veränderung als einen entscheidenden Schritt in die Zukunft.
Michael Heil betont: „Wir als EAW werden sehr verantwortungsvoll mit dieser Aufgabe umgehen und für die Menschen im Rheingau ein genauso verlässlicher Partner beim Thema Müllsammlung sein, wie wir es schon seit 1975 auch für den Untertaunus sind.“
Axel Petri ergänzt: „Unsere Position bei Ausschreibungen wird durch diese Erweiterung eine andere, die dem EAW wirtschaftliche Vorteile bringt und somit vor allem auch den Bürgerinnen und Bürgern im gesamten Kreisgebiet zu Gute kommt. Denn: Müllgebühren berechnen sich nach den Kosten – wir dürfen rechtlich als Eigenbetrieb weder Gewinne noch Verluste machen, sondern müssen kostendeckend kalkulieren.“
Das unterstreicht auch AVR Geschäftsführer Jürgen Roth: „Diese nun beschlossene Aufgabenübertragung an den EAW schafft viele Synergien, bringt stabile Müllgebühren und sorgt für kreisweit vergleichbare und somit faire Verhältnisse – im Rheingau, wie im Untertaunus.“.
Nachdem die Aufgabenübertragung an den EAW durch die Abgeordneten des Kreistags nun auch politisch beschlossen ist, wird der Wechsel organisatorisch vorbereitet. Offizielles Inkrafttreten der Vereinbarungen ist der 1. Januar 2029. Ab diesem Zeitpunkt ist dann der Kreistag für die Gebührenfestsetzung aller Bürgerinnen und Bürger des Rheingau-Taunus-Kreises zuständig.