Schulbedarf

Wer bekommt diese Leistung?

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Wofür wird die Leistung gezahlt?

Um die Beschaffung der benötigten Schulausstattung (z.B. Hefte, Stifte, Arbeitshefte, Taschenrechner, zusätzliches Lernmaterial oder Kopiergeld) zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres zu erleichtern, erhalten Schülerinnen und Schüler eine Pauschale von jährlich 174,00 € zusätzlich zu ihrem Regelbedarf (01.08. 116,00 € und 01.02. 58,00 €).

Was wird benötigt?

  • Aktuelle Schulbesuchsbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr

 Wie wird die Leistung erbracht?

  • Zahlung der Pauschale jeweils (Anfang des Schuljahres) zum 01.08. 116,00 € und (Beginn des 2. Hj.) zum 01.02. 58,00 € auf das Konto des Sozialleistungsempfängers.