VERKEHRSMELDUNGEN
Neben der Straßenverkehrsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises haben noch andere Behörden die Möglichkeit, in eigener Zuständigkeit im Kreisgebiet den Straßenverkehr zu regeln und Straßen zu sperren. Die nachfolgende Auflistung erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entbindet nicht von der allgemeinen Sorgfaltspflicht als Verkehrsteilnehmer, Verkehrszeichen und sonstige, den Straßenverkehr regelnde Maßnahmen zu beachten.
Der Rheingau-Taunus-Kreis weist zudem auf die "Kreis-Wildunfallkarte" von Hessen Mobil hin, auf der die durch Wild gefährdeten Strecken und Punkte markiert sind.
Radwegebau (B 42)
B 42 - zw. Einmündung Lorch-Bächergrund und Rüdesheim-Assmannshausen |
vom 27.07.2020 bis auf Weiteres |
Ab dem 27. Juli 2020 bis auf Weiteres wird der Verkehr auf der B 42 zwischen den Einmündungen Lorch-Bächergrund und Rüdesheim-Assmannshausen an drei Stellen durch den Bau des Geh- und Radweges beeinträchtigt. Mit einer längeren Fahrtzeit muss gerechnet werden.
Eine Umleitungsstrecke für (geübte) Radfahrende ist ausgeschildert.
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