UNTERE WASSERBEHÖRDE
Der Schutz des Grundwassers, des Bodens und der Gewässer sind die Kernaufgaben der Unteren Wasserbehörden. Sie gliedern sich im Wesentlichen in die vier nachfolgend aufgeführten Bereiche, zu denen wir Ihnen gerne beratend zur Seite stehen:
Grundwasser- und Bodenschutz
Die Untere Wasserbehörde trägt auf Landkreisebene zur Überwachung von Qualität und Quantität des Grundwassers und der Heilquellen und des Bodensschutzes bei.
Neben dem vorbeugenden Gewässerschutz (z.B. im Rahmen der Überwachung der Trinkwasserschutzgebiete) gehört auch die Abwicklung von Schadensfällen rund um Wasser und Boden (z.B. bei Verkehrsunfällen) zu unseren Aufgaben.
Möchten Sie eine Erdwärmesonde oder einen Garten- oder Trinkwasserbrunnen errichten? Sprechen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich vorab unter Downloads/Publikationen. Dort finden Sie auch die entsprechenden Formulare.
Oberflächengewässer
Neben dem Rhein durchfließen rund 600 Bachkilometer das Kreisgebiet des RTK. Darüber hinaus gibt es hier ca. 230 Teiche und kleinere Seen (darunter u.a. der Wispersee und der Beuerbacher Erholungssee). Alle bedürfen der wasserrechtlichen Überwachung. Dabei kommt neben dem Hochwasserschutz auch der Wasserentnahmeregelung und Renaturierungsvorhaben ein besonderes Augenmerk zu.
Da das Wasserrecht dynamischen Veränderungen unterliegt, sollten jegliche Bau- und Nutzungsvorhaben in oder an Gewässern am besten mit unserer Behörde abgestimmt werden.
Abwasser
Häusliches Abwasser muss über die Kanalisation abgeleitet und in einer Kläranlage gereinigt werden. Wenn ein Kanalanschluss nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kommen zur Abwasserreinigung Kleinkläranlagen oder Abwassersammelgruben in Betracht. In allen Fällen obliegen der Unteren Wasserbehörde vielfältige Aufgaben wie z.B. die Erteilung wasserrechtlicher Zulassungen und die Überwachung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung.
Wassergefährdende Stoffe
Von wassergefährdenden Stoffen geht eine erhebliche Gefahr für das Grundwasser aus. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei der Lagerung von Heizöl. Die Tanks müssen regelmäßig überprüft werden. Die Untere Wasserbehörde überwacht dies. Wichtige Informationen finden Sie unter Downloads/Publikationen sowie auf der Webseite des Hessischen Umweltministeriums und unter www.zukunftsheizen.de. Das Anzeigeformular muss mindestens 6 Wochen vor Errichtung der Tanks eingereicht werden.
Wenn es zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen kommt (z.B. bei Überfüllung von Heizöltanks) ist die Untere Wasserbehörde in jedem Fall sofort zu benachrichtigen!
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