UMWELTINFORMATIONEN
Bürgerinnen und Bürger haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen.
Wer im Einzelfall Anspruch darauf hat und wie dieser Informationszugang durch die informationspflichtigen Stellen in Hessen gewährleistet werden soll, regelt das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG). Das Regierungspräsidiums Gießen hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben, in welchem die Grundzüge des HUIG erläutert werden.
Auskünfte nach dem HUIG können nur auf Antrag erteilt werden. Das Antragsformular auf Auskunftsersuchen steht auf der Homepage des Hessischen Umweltministeriums für interaktives Ausfüllen bereit. Dieses Formblatt kann auch für Auskunftsersuchen gemäß HUIG beim Rheingau-Taunus-Kreis verwendet werden.
Es ist nach dem Ausfüllen an den Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, FD III.2 Umwelt, 65307 Bad Schwalbach zu senden.
Das Merkblatt sowie das Antragsformular und eine allgemeine Information zum Umweltinformationsgesetz finden Sie unter Formulare / Publikationen.
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