UMWELTINFORMATIONEN

Bürgerinnen und Bürger haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen.
Wer im Einzelfall Anspruch darauf hat und wie dieser Informationszugang durch die informationspflichtigen Stellen in Hessen gewährleistet werden soll, regelt das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG). Das Regierungspräsidiums Gießen hat hierzu ein Merkblatt herausgegeben, in welchem die Grundzüge des HUIG erläutert werden.

Auskünfte nach dem HUIG können nur auf Antrag erteilt werden. Das Antragsformular auf Auskunftsersuchen steht auf der Homepage des Hessischen Umweltministeriums für interaktives Ausfüllen bereit. Dieses Formblatt kann auch für Auskunftsersuchen gemäß HUIG beim Rheingau-Taunus-Kreis verwendet werden.
Es ist nach dem Ausfüllen an den Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, FD III.2 Umwelt, 65307 Bad Schwalbach zu senden.

Das Merkblatt sowie das Antragsformular und eine allgemeine Information zum Umweltinformationsgesetz finden Sie unter Formulare / Publikationen.

Ansprechpartner/innen

ANMELDUNG

Benutzeranmeldung

Anmelden

SUCHE

SCHNELLSTART

ADRESSE

Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisverwaltung
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
06124 510-0

ÖFFNUNGSZEITEN

PRESSEMITTEILUNGEN

24.03.2023

Die Brummer aus Aarbergen

Wirtschaft

Rüdiger Schwenk züchtet auf seinem Hof in Kettenbach Erd-Hummeln und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz


24.03.2023

Landesehrenbrief an Dieter Helmut Ruß verliehen

Ehrungen

Landrat Frank Kilian hat den Hünstettener für sein Ehrenamt im Schulwesen ausgezeichnet


21.03.2023

Projekt Kita-Einstieg wird vom Rheingau-Taunus-Kreis weitergeführt

Jugendhilfe, Jugendförderung

Erfolgreicher Abschluss des Schulungskurses „Pädagogische Unterstützer und Unterstützerinnen“


WETTER

Sonntag, 26.03.2023
leichter Regen
leichter Regen
5 °C (Nacht)
9 °C (Tag)
Montag, 27.03.2023
wolkig
wolkig
-1 °C (Nacht)
5 °C (Tag)
Dienstag, 28.03.2023
wolkig
wolkig
-1 °C (Nacht)
7 °C (Tag)
wetter.com

BARRIEREFREIHEIT

Barrierearme Seiten

W3C-Icom W3C-Icon