BÜRO FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND FRAUENANGELEGENHEITEN

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes legten in Artikel 3, Absatz 2 fest:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
und in Artikel 3, Absatz 3:
"Niemand darf wegen seines Geschlechts (...) benachteiligt werden."
Das Büro für Gleichstellungsfragen wirkt an der Umsetzung dieses Verfassungsauftrages mit, um die berechtigten Interessen von Frauen und Männern im Rheingau-Taunus-Kreis im gesellschaftlichen und beruflichen Kontext zu stärken. Geschlechterdemokratie oder Gender Mainstreaming brauchen weitere inhaltliche Vorgaben. Ziel ist der Abbau von überholten Rollenvorstellungen und die Stärkung eines selbst bestimmten und souveränen Frauenbildes in der Öffentlichkeit.
Kommunale Arbeitsschwerpunkte
nach der Hessischen Gemeindeordnung und der Hessischen Landkreisordnung (HGO/HKO)
- Vernetzung mit Frauenbeaftragten in den Kommunen (Kontaktliste)
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Wahrnehmung ungerechter geschlechtsspezifischer Lebenswirklichkeiten
- Informationsveranstaltungen wie
- Internationaler Frauentag (08. März) / Frauenpreis des RTK
- Keine Gewalt an Frauen (25. November)
- Equal Pay Day
- Girls Day - Einzelberatungen von Menschen in schwierigen Lebenslagen (nach Voranmeldung)
- Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Familienwegweiser)
Verwaltungsinterne Arbeitsschwerpunkte
nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
- Beratung und Unterstützung der Dienststelle laut Gesetz (Flyer unter Formulare/Publikationen)
- Beteiligung an personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen
- Kinder-Ferienbetreuung für Beschäftigte
- Fortbildungsangebote für Beschäftigte
- Mitwirkung am Frauenförderplan
- Fair in der Sprache (Flyer unter Formulare/Publikationen)
Die Internen Frauenbeauftragten sind nach dem HGlG bestellt und überwachen die Durchführung dieses Gesetzes, welches ihnen zahlreiche Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten gibt. Hierzu gehören u.a. die Verbesserung der beruflichen Chancen für Frauen in der Verwaltung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ebenso, wie die Beseitigung der bestehenden Unterrepräsentanz.
Ansprechpartner/innen
SUCHE
Suchfunktionen | |
---|---|
![]() |
Erweiterte Suche |
![]() |
Inhaltsverzeichnis |
SCHNELLSTART
Schnellstartverzweigungen | |
---|---|
![]() | Notdienste |
![]() | Telefonverzeichnis |
![]() | Öffnungszeiten |
![]() | Formulare / Publikationen |
![]() | Verkehrsmeldungen |
![]() | KFZ Online-Portal |
ADRESSE
Adresszeilen | ||
---|---|---|
Rheingau-Taunus-Kreis | ||
Kreisverwaltung | ||
Heimbacher Straße 7 | ||
65307 Bad Schwalbach | ||
|
ÖFFNUNGSZEITEN
Grundsätzlich
Wochentag | Zeitintervall am Vormittag | Zeitintervall am Nachmittag |
---|---|---|
Mo | 8:00 - 12:00 | |
Di | 8:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 |
Mi | 8:00 - 12:00 | |
Do | 8:00 - 12:00 | |
Fr | 8:00 - 12:00 | |
Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten |
PRESSEMITTEILUNGEN
Netzausbau: rund 2,5 Millionen Euro Landesmittel für Glasfaserausbau im Rheingau-Taunus-Kreis

Digitalministerin Sinemus überreicht Zuwendungsbescheid zum Ausbau des leistungsfähigen Breitbandnetzes an Landrat Kilian
Wir sind alle verschieden und doch eins

Frauenkurs mit Kinderbetreuung in Bad Schwalbach / Angebot des Internationalen Bund (IB) Wiesbaden stößt auf reges Interesse
Essen auf Rädern

Lösungen für Aarbergen, Hohenstein und Heidenrod / Malteser Hilfsdienst und Caritasverband bieten mobile Essensversorgung an