WAFFENRECHT
Die Untere Waffenbehörde im Landratsamt ist zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum Waffenrecht haben oder eine Waffe besitzen wollen. Vor dem Erwerb von Waffen ist die Beantragung und Eintragung einer Erwerbsberechtigung in die Waffenbesitzkarte erforderlich. Hierbei wird unterschieden zwischen Kurzwaffen, Mehrladewaffen, Kurz- und Langwaffen für Jagdscheininhaber und Einzelladerlangwaffen für Sportschützen. Für das Führen von Schreckschuss-, Reiz- und/oder Signalwaffen ist ein so genannter „Kleiner Waffenschein“ erforderlich.
Bei der Beantragung eines solchen Karte sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffenrecht (WaffG)
- je nach Art der Beantragung: Bedürfnisbschenigung des Vereines ggf. über regionalen Verband
- Sachkundenachweis
- gültiger Jagdschein oder bereits vorhandene Waffenbesitzkarte
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Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten auf den EAW-Wertstoffhöfen

Ab sofort kann dort auch mit allen gängigen Kreditkarten oder kontaktlos über Google Pay oder Apple Pay gezahlt werden.
„Ein Zeichen für Demokratie und gegen Diskriminierung“

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