RETTUNGSWESEN
Der Fachdienst III.3 ist für die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) sowie der verschiedenen Gesetze und Erlasse des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sport sowie dem Hessischen Sozialministerium für die Zentrale Leitstelle und dem Rettungsdienst im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis zuständig.
Diese Aufgaben gliedern sich in die Bereiche Rettungsdienst und Leitung der Zentralen Leitstelle.
- Medizinalaufsicht für Rettungswachen und Rettungsdienstfahrzeuge
- Genehmigungsverfahren
- Erstellung aller notwendigen Kreisausschuss -/ Kreistagsvorlage
- Geschäftsführung des Bereichsbeirates
- Mitarbeit in den Arbeitsgruppen auf Landesebene
- Vorarbeiten zur Rettungsdienst-Gebührensatzung
- Aufstellung des Wirtschaftsplanes für den Bereich Rettungsdienst und Zentrale Leitstelle
- Organisation und Verwaltung sowie die Benennung der Leitenden Notärzte und Organisations-Leiter Rettungsdienst
- Regelmäßige Qualitätskontrolle bezüglich des Rettungsdienstes
- Erstellen und Überprüfen der Dienstpläne und Stundennachweise
- Erstellung der gesamten Statistiken für das Hess. Ministeriums des Inneren und Sport sowie den Leistungserbringern (Rettungsdienstorganisationen) im RTK
- Aktualisierung aller Datenbestände, hierzu gehören vor allen Dingen die Alarmpläne der Bahn, für den Rhein, Forstamt, Wasseramt, Straßenbauamt sowie die ständige Aktualisierung der Alarm- und Ausrückeplänen für alle Feuerwehren im RTK
- Planung der Fort- und Weiterbildung für die Bereiche der Zentralen Leitstelle und Rettungsdienst
- Betreuung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Rettungsdienst, die für den Rheingau-Taunus-Kreis tätig sind.
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PRESSEMITTEILUNGEN
Gesucht sind Menschen, die sich für eine lebendige Demokratie einsetzen

Landrat Frank Kilian weist auf den Wettbewerb 2022 „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ des Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus...
Rheingau-Taunus-Kreis fördert seine Kulturszene und verlängert Antragsfrist

Antragsfrist Kulturschaffende, Vereine und Veranstalter auf Fördermittel bis zum 24. Juli 2022 verlängert
Die Bedeutung der Sportvereine für die Gesellschaft ist unermesslich

Richtlinien zum Wettbewerb „Zukunft Sportvereinsarbeit“ sind auf der Homepage des Kreises abrufbar.