Abstimmungsdetails
Resolution für eine angemessene Versorgung durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) im Rheingau-Taunus-Kreis
- Beschlusstext:
- 1. Der Kreistag nimmt missbilligend zur Kenntnis, dass durch die Umstrukturierung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) auch Ärzte zum Dienst verpflichtet werden, die nicht über die notwendigen allgemeinmedizinische Kenntnisse verfügen. Dadurch werden maßgebliche Patientenrechte verletzt, nach denen der Patient Anspruch auf Behandlung nach Facharztstandard hat (§ 630 a Abs. 2 BGB, § 1 (3) Berufsordnung Ärzte Hessen).
2. Der Kreistag stellt ferner fest, dass die Qualität der Abfragen in den Dispositionszentralen teilweise mangelhaft ist. Dies führt zu einer zunehmenden ungerechtfertigten Insanspruchnahme des Rettungsdienstes und im weiteren Verlauf zu einer weiteren Belastung der Notfallambulanzen in den umliegenden Krankenhäusern. Im schlimmsten Fall führt es sogar zu Verzögerungen für Patienten mit kritischem Gesundheitszustand.
3. Der Kreistag fordert weiterhin die Kassenärztliche Vereinigung auf, die Notfallambulanzen mit dem erforderlichen Material auszustatten. So gehört z.B. ein EKG zwingend zu einer erforderlichen Mindestausstattung.
4. Der Kreistag erwartet, dass Hausbesuche durch den ÄBD unverzüglich durchgeführt werden. Das Hinhalten der Patienten mit dem Hinweis auf eine 3-Stunden Frist ist in höchstem Maße unangemessen und stellt eine Vernachlässigung des Versorgungsauftrages dar. Auch der niedergelassene Arzt ist aufgefordert, dringende Hausbesuche zu machen (EBM-Ziffern 01411 und 01412). Hierzu ist der ÄBD entsprechend auszustatten, sowohl was die Bereitstellung der notwendigen mobilen Ausstattung (bspw. mobiles EKG, Blutzuckermessgerät) und das Verbrauchsmaterial (Notfallapotheke etc.) betrifft, als auch die Unterstützung bei Nachfahrten durch einen entsprechenden Fahrdienst.
5. Der Kreistag ruft daher die für den ÄBD zuständige Kassenärztliche Vereinigung Hessen dazu auf, ihre Pflichten aus dem ihr erteilten Versorgungsauftrag auch zu sog. Unzeiten (nachts, Wochenende und Feiertage) wahr zu nehmen und für eine angemessene fachärztliche Versorgung durch ambulante Behandlung und Hausbesuchsdienste zu sorgen.
6. Der Kreistag bittet die Hessische Landesregierung in dieser Angelegenheit im Sinne der Bürger des Rheingau-Taunus-Kreises, ebenso auf die KV Hessen einzuwirken und die Resolution des Kreistags dort zu vertreten. - Status:
- einstimmig beschlossen
Dafür 6
Dagegen 0
Enthalten 0