Abstimmungsdetails

Aufgabe des Schulstandsortes der ehemaligen Rabanus-Maurus-Schule in Oestrich-Winkel und Veräußerung des betreffenden Grundstückes;
Abschluss einer Vereinbarung mit der Stadt Oestrich-Winkel

Beschlusstext:
Der ehemalige Schulstandort der Rabanus-Maurus-Schule in Oestrich-Winkel wird aufgegeben. Das Entwidmungsverfahren gemäß § 158 (3) Hessisches Schulgesetz ist durchzuführen.
Das Grundstück nebst Gebäuden wird wie es steht und liegt an den/die von der Stadt Oestrich-Winkel benannten Investor/en zum gutachterlichen Wert veräußert.
Der Verkaufserlös wird zwischen Stadt Oestrich-Winkel und dem Rheingau-Taunus-Kreis hälftig geteilt.
Dem beigefügten Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis wird zugestimmt.
Status:
einstimmig genehmigt

Dafür 80

Dagegen 0

Enthalten 0