Abstimmungsdetails

Rahmenkonzept zur Umsetzung des Rechtsanspruchs an den öffentlichen Grundschulen, Gesamtschulen mit Grundstufe sowie Förderschulen des Rheingau-Taunus-Kreises zum Schuljahr 2026/27

Beschlusstext:
Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises fasst folgenden Beschluss:
Das „Rahmenkonzept zur Darstellung des Rechtsanspruchs Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Rheingau-Taunus-Kreis“ wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Das Rahmenkonzept ist für alle betroffenen Schulen, Träger der Ganztagsangebote sowie die beteiligten Akteure verbindliche Grundlage für die Planung, Umsetzung und Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung im Kreis.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, die zur Umsetzung des Rechtsanspruchs erforderlichen organisatorischen, personellen, infrastrukturellen und finanziellen Maßnahmen auf Grundlage des Rahmenkonzepts zu veranlassen.
Der Rheingau-Taunus-Kreis wird die Träger der Ganztagsangebote in angemessener Höhe finanziell unterstützen. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise ab dem 01.08.2026 in Form von Abschlagszahlungen, der sich nach den Anmeldezahlen und den im Rahmenkonzept festgelegten Kriterien orientiert. Eine Spitzabrechnung in Form eines Verwendungsnachweises wird dem FD II.9 zum jeweiligen Schuljahresende vorgelegt.
Das Rahmenkonzept sieht eine finanzielle Beteiligung der Eltern in Form eines Sockelbetrages in Höhe von 55,00 € pro Kind / pro Monat bei einer Nutzung des 5-Tages-Ganztagsangebotes und 32 € pro Kind / pro Monat bei einer Nutzung des 3-Tages-Ganztagsangebotes vor.
Der Kreisausschuss bittet den Landrat noch mal bei der hessischen Landesregierung dafür einzutreten, die finanziellen Zuweisungen für den Ganztag soweit zu erhöhen, dass keinerlei Elternentgelte durch Kostendeckung notwendig sind.
Der Kreistag stellt fest, dass der Bund durch das Ganztagsförderungsgesetz einen
bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt hat und damit die Aufgabenerfüllungspflicht bei den kommunalen Schulträgern verankert wurde.
Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung dieses Rechtsanspruchs im Rheingau-Taunus-Kreis nach derzeitiger Kalkulation Investitionskosten in Höhe von 38,75 Mio. Euro sowie laufende erhebliche Betriebskosten entstehen. Demgegenüber stehen Bundesmittel in Höhe von lediglich 6,8 Mio. Euro was weder kostendeckend noch strukturell auskömmlich ist. Wir erkennen an, dass die Landesregierung die Stellen für den Ganztag verdreifacht hat und mittlerweile 5400 Stellen ausschließlich für den Ganztag geschaffen hat. Zudem wird von Landesseite der Betrag, der pro voller Stelle für externe Fachkräfte an Schulen zur Verfügung gestellt wird, deutlich auf 54.000 € angehoben.
Der Kreis muss die verbleibenden Mehrkosten durch eigene Mittel decken, insbesondere über die Schulumlage.
Der Kreistag stellt fest, dass der Beschluss zum Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung, ohne vollständigen finanziellen Ausgleich, ein Paradebeispiel für eine notwendige Konnexität zwischen Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ist, die seitens der kommunalen Familie seit langem eingefordert wird.
Der Kreisausschuss wird beauftragt, den zuständigen Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kreisebene und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden darzulegen. Dabei ist auf die bestehende Deckungslücke und die strukturelle Unterfinanzierung hinzuweisen und eine auskömmliche Finanzierung der einzuführenden Leistung einzufordern.
Status:
mehrheitlich beschlossen

Dafür 0

Dagegen 1

Enthalten 0