Abstimmungsdetails

Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus-Kreis

Beschlusstext:
Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises beschließt den vorliegenden Nahverkehrsplan in der Endfassung vom ???, mit allen darin enthaltenen Szenarien. Die Entscheidung ob und wann das im NVP enthaltene Basis- oder Reduktionszenario zur Umsetzung gelangt, wird durch die zuständigen Fachausschüsse (UMTK und HFWD) des Kreistages entschieden. Bis zu dieser Entscheidung ist das im NVP geplante Zielnetz 2032, ohne die als Regionallinien vorgesehenen Erweiterungen, die Grundlage für die Planung der RTV GmbH.
Der Kreistag sichert der RTV GmbH zur Sicherstellung der erforderlichen Verkehrsleistungen auf dem Niveau des Gesellschafterzuschusses 2025 (15,7 Mio.€) in den Haushaltsjahren bis mindestens 2030 eine jährliche Steigerung der Gesellschafterumlage in Höhe von mindestens 1,5% p.a. zu (2026 = 15,94 Mio.€). In der Gesellschaftsumlage für das Jahr 2025 sind 8.361.441,76 € für die Schülerbeförderung und 7.338.558,24 € für die Durchführung des sog. Jedermann-Verkehrs im ÖPNV enthalten.
Die RTV GmbH wird mit der sukzessiven Umsetzung der Zielplanung ab Beginn der nächsten anstehenden Auftragsvergaben, ab dem Jahr 2027, beauftragt. Dabei hat sie folgendes zu beachten:
Mit der Gesellschafterumlage und anderen Finanzzuweisungen des Landes und/oder Zuflüssen aus dem RMV und unter Einbeziehung von Rücklagen soweit vorhanden, plant die RTV jährlich im Voraus, die erforderlichen Anpassungen und konzeptionellen Umsetzungen der lokalen Verkehre, einschließlich der Sicherstellung des bedarfsgerechten Schülerverkehrs. Ziel ist nach Möglichkeit eine Optimierung/ Verbesserung des Angebotes auf der Grundlage des Zielnetzes 2032 des NVP bei möglichst gleichbleibenden Gesamtkosten.
Erst wenn mit dieser Finanzierung der dann bestehende Status quo der Verkehrsleistungen nicht mehr finanziert werden kann, legt die RTV rechtzeitig vorher reduzierte Verkehrsplanungsansätze gemäß den im NVP vorgesehenen Reduktionsszenarien den Fachausschüssen des Kreistages vor. Diese entscheiden dann darüber, ob die RTV zusätzliche Finanzmittel erhält oder die betroffenen Mobilitätsangebote reduziert werden müssen.
Über zwischenzeitlich anstehende neue Linienbündelvergaben werden die Fachausschüsse des Kreistages vor Veröffentlichung der konkreten Ausschreibungstexte hinsichtlich ihrer zu erwartenden Kostenauswirkungen informiert und geben diese zur Ausschreibung durch die RTV frei.
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 2