Abstimmungsdetails

Bau und Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage mit der Landeshauptstadt Wiesbaden; Umsetzung des Grundsatzbeschlusses des Kreistages vom 01. November 2022; XI/570; Bau und Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage in Wiesbaden

Beschlusstext:
Der Kreisausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Mobilität, Tourismus und Kultur sowie der Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss stimmen dem Beschlussvorschlag zu und empfehlen dem Kreistag, den folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird ermächtigt, den beigefügten Entwurf einer Kooperationsvereinbarung zur Regelung der gemeinsamen Bioabfallentsorgung mit der Landeshauptstadt Wiesbaden abzuschließen.
2. Dem beigefügten Entwurf eines Gesellschaftsvertrages der neu zu gründenden Gesellschaft „B2P Bio2Power GmbH“ wird zugestimmt.
3. Die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird ermächtigt, auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages die Gründung der „B2P Bio2Power GmbH“ mit einer 50%igen Beteiligung des Rheingau-Taunus-Kreises zu vollziehen. Diese Ermächtigung schließt etwaige erforderliche redaktionelle Änderungen des Vertragswerks im Rahmen der notariellen Beurkundung ein. Die Betriebsleitung wird beauftragt, spätestens sechs Wochen vor Gründung der neuen Gesellschaft diese dem Regierungspräsidium Darmstadt gem. § 127a HGO anzuzeigen.
4. Der Vermögensgegenstand wird dem kreiseigenen Sondervermögen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis zugewiesen. Die Stammeinlage zur Gesellschaftsgründung in Höhe von Euro 25.000,00 wird durch das Sondervermögen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis eingebracht.
5. Die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird ermächtigt, die 4. Änderung der Zweckvereinbarung über die Entsorgung von Abfällen zwischen dem Rhein-Lahn- Kreis und dem Rheingau-Taunus-Kreis gemeinsam mit der Werkleitung der Rhein-Lahn- Kreis Abfallwirtschaft abzustimmen, die erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen einzuholen und diese abzuschließen. Der Bioabfall aus dem Rhein-Lahn-Kreis wird ab dem 01.01.2029 dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis angedient und in der Bioabfallvergärungsanlage in Wiesbaden verwertet. Für die neu zu fassenden Regelungen der Entgelte für die Bioabfallbehandlung sind dem Rhein-Lahn-Kreis die gleichen wirtschaftlichen Konditionen wie den Gesellschaftern zu gewähren. Im Gegenzug wird die Vereinbarung der Annahme der Restabfallmengen aus dem Rheingau- Taunus-Kreis bereits jetzt über den 31.12.2028 hinaus bis zum Ende der Deponielaufzeit in Singhofen verlängert.
6. Sollte sich aufgrund veränderter Rahmenbedingungen die Realisierung der Anlage aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht mehr darstellen lassen, ist die Gesellschaft aufzulösen.
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 1