Abstimmungsdetails

Nutzungskonzept für ehem. Taunuskaserne im Kontext einer zweckmäßigen Gefahrenabwehr und Zivilen Verteidigung im Rheingau-Taunus-Kreis

Beschlusstext:

Es wird festgestellt, dass sich die Anforderungen an einen funktionalen Katastrophenschutz aufgrund neuer Rahmenbedingungen wie beispielsweise den Lagebildanpassungen im Nachgang einschneidender Flut-/Hochwasser-/Naturkatastrophen (bspw. im Ahrtal) sowie multipler Krisensituationen wie Gasmangellage, Blackoutrisiko und allgemein notwendiger Vorkehrungen im Zusammenhang mit zusätzlichen Sonderlagen wie der Zivilen Verteidigung auch auf das Platz- und Raumprogramm eines Gefahrenabwehrzentrums im Rheingau-Taunus-Kreis auswirken.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass diese Bedarfe gemäß Erhebung der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH vom 21. Mai 2024 (Anlage I) nicht mehr auf den kreiseigenen Flächen im Bad Schwalbacher Gewerbegebiet „Ober der Hardt“, sondern stattdessen gut geeignet auf dem Gelände, zum erheblichen Teil in den Bestandsgebäuden der ehemaligen Taunuskaserne in Heidenrod-Kemel abgebildet werden können (Anlage II), weshalb der Kreisausschuss beauftragt wird, die bisherigen Planungen zur Errichtung eines Gefahrenabwehrzentrums als Gefahrenabwehr-Campus auf dem Gelände der ehemaligen Taunuskaserne weiter zu verfolgen. Dabei sind in höchstem Maße Aspekte der Kosteneffizienz zu wahren und infrage kommende Förderprogramme zu nutzen.

Die bisherige Investitions-Programmposition 01-3500-14 (Neubauvorhaben Gefahrenabwehrzentrum) wird umbenannt in Gefahrenabwehr-Campus Kemel. Die aktuell verfügbaren Restmittel i.H.v. 669.000 EUR werden entsprechend verwendet.

Der Beschluss vom 30. Oktober 2018 zur Drucksache X/748 Strategische Änderungen und Neuausrichtung im Rettungsdienstbereich des Rheingau-Taunus-Kreises zur Qualitätssicherung und Optimierung der Rettungswacheninfrastruktur wird aufgehoben.
Mit den vor Ort tätigen Leistungserbringern im Rettungsdienst soll in Verhandlungen eingetreten werden, um ein oder mehrere Teilgrundstück(e) „Ober der Hardt“, Flur 65, Flurstücke 300 / 301 / 302 mit Flächen von 3.789 m2 / 2.532 m2 / 1.785m2 mit einer den Anforderungen entsprechenden Rettungswache zu bestücken. Hierbei sind auch Optionen wie Verkauf der Fläche oder Erbpacht zu prüfen und zu diskutieren.

Mit dem Magistrat der Stadt Bad Schwalbach werden etwaig dort bekannte oder kontaktierbare Interessenten an den Teilflächen „Ober der Hardt“ mit dem Ziel erörtert, die nicht für die Rettungswache benötigten Teilflächen Flur 65, Flurstücke 300, 301 oder 302 zu veräußern. Eine Rückübertragung gem. § 12 (3) des Kaufvertrages vom 19. Dezember 2022 soll somit vermieden werden. Alternativ ist mit dem Magistrat der Stadt Bad Schwalbach die städtische Nutzung einer/mehrerer Teilfläche(n) für den etwaigen Neubau einer Feuerwache im Zuge der ausstehenden Ergebnisse einer beauftragten Machbarkeitsstudie zu erörtern.

Mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod wird mit dem Ziel in Verhandlungen eingetreten, die gemeindliche Teilfläche der ehem. Taunuskaserne (Grundstücke Gemarkung Kemel, Flur 6, Flurstück 50/1 + 54/3 mit einer Größe von 13.688 m²) zu einem dem ursprünglich vom privaten Voreigentümer entsprechenden Kaufpreis von 710.000,- EUR anzukaufen. Die hierfür notwendigen Mittel inkl. Nebenkosten (Grunderwerb, Notar, Entsorgung Ablagerungskosten i.H.v. 20.000 EUR etc.) sind in das Investitionsprogramm 2025 ff. aufzunehmen. Ein Teilbetrag i.H.v. 250.000 EUR wird bereits im aktuellen Haushaltsjahr an die Gemeinde ausgekehrt, um den dortigen Annahmen zur Einnahmesituation anteilig zu entsprechen. Ferner wird mit dem Gemeindevorstand Heidenrod die Veranlassung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Gesamtfläche der ehem. Taunuskaserne gem. Nutzungsvorhaben angestoßen. Die hierfür notwendigen Planungskosten obliegen ebenfalls dem Rheingau-Taunus-Kreis und können aus der umgewidmeten Programmposition bereits 2024 bestritten werden.
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 4