Abstimmungsdetails

Besetzung der Stelle der Leitung der Revision

Beschlusstext:

Die Leitung der Revision wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit Herrn Martin Brömser besetzt. Die Übernahme in den Dienst des Rheingau-Taunus-Kreises findet im Wege der Versetzung gem. § 26 HBG statt. Diese erfolgt unter Beibehaltung des statusrechtlichen Amtes. Die Entscheidung ergeht vorbehaltlich eines einwandfreien Gesundheitszeugnisses und nach Einsichtnahme in die Personalakte. Eine gültige Fahrerlaubnis sowie ein eigener PKW sind Voraussetzungen.
Der Kreistag wird um Zustimmung zur Bestellung des Leiters der Revision gebeten.
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 3