Abstimmungsdetails

Zukunftsfähige Weichenstellung für das Recht auf Ganztagsbetreuung ab 2026; hier: Antrag Nr. 03/23 der CDU-Fraktion vom 31. Januar 2023

Beschlusstext:
Der Kreisausschuss wird beauftragt, mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 frühzeitig die Weichen für eine frische, gesunde und ausgewogene Verpflegung in den Schulen im Rheingau-Taunus-Kreis zu stellen.
Der Kreisausschuss wird beauftragt folgende Vorgaben zu beachten:
1. Der Kreisausschuss setzt sich mit den Städten und Gemeinden im Rheingau-Taunus-Kreis in Verbindung und bietet den Kommunen an, zu prüfen, wie Synergien zwischen der Mittagsversorgung der Kindertagesstätten und der Schulen im Kreisgebiet genutzt werden können.
2. Der Kreisausschuss erarbeitet ein Konzept, in welchem die Mittagsverpflegung von Schulen und Kindergärten möglichst gemeinsam betrachtet wird. Ziel ist es, anfallende Versorgungsbedürfnisse zusammenzufassen und Strukturen zu ermöglichen, in denen eine flächendeckend kosten-, prozess- und qualitätsoptimierte Mittagsverpflegung von Schulen und Kindergärten ermöglicht wird.
3. Bei der qualitativen Ausrichtung der Essenszubereitung und Speiseplänen sind die Landfrauen im Rheingau-Taunus als Expertinnen hinzu zu ziehen. Die vom Deutschen Landfrauenverband e.V. mit unterstützte „Planetary Health Diet“ vermittelt beispielsweise eine Anleitung für eine nachhaltige und gesunde Ernährung, die im Wesentlichen auf regionale Lebensmittel ohne lange Transportwege, auf saisonale Produkte sowie weniger tierische Produkte und mehr Obst und Gemüse aus regional-heimischen Anbau setzt. So kann die Ernährung der Kinder sowohl gesund sein, als auch klimaschonend vor Ort angebaut und bezogen werden. Dies würde auch die heimische und regionale Landwirtschaft stärken und einbeziehen.
4. Auf Basis der oben beschriebenen Überlegungen sollen Schulen und Kindergärten, an denen Mittagsverpflegung nachgefragt wird bzw. notwendig ist, sinnvoll geclustert und zusammengefasst werden.
5. Bestandteil dieses Konzepts soll ebenfalls sein, an welchen strategisch sinnvollen Orten Produktionsküchen errichtet werden müssten, um im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis hochwertige Mittagsverpflegung in den Schulen und Kindergärten anbieten zu können.
6. Der Kreisausschuss wird beauftragt, ebenso zu prüfen, inwieweit die Erstellung und Umsetzung eines solchen Konzepts als interkommunale Zusammenarbeit IKZ gefördert werden könnte.
7. Ebenso ist zu prüfen, ob es sinnvoll ist die Verpflegung durch einen Eigenbetrieb oder Ausschreibung am Markt für einen längeren Zeitraum (Investitionssicherheit) zu bewältigen, um dann aus beiden Varianten analog Kita Betrieb (Eigen oder Vergabe) die sinnvollste auszuwählen
8. Die Städte und Gemeinden sind, beispielsweise in Form einer Pauschale für die benötigten Essen in kommunalen Einrichtungen, in angemessenem Rahmen an den anfallenden Kosten zu beteiligen.
9. Das ausgearbeitete Konzept inklusive möglicher erster Investitionsplanung ist dem Kreistag vorzulegen.
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 3