Abstimmungsdetails

Neufassung der Gebührensatzung für die Revision des Rheingau-Taunus-Kreises als Rechnungsprüfungsamt im Sinne des § 129 HGO

Beschlusstext:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die Neufassung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Revision des Rheingau-Taunus-Kreises in der beigefügten Entwurfsfassung zu beschließen.
Der Haupt-, Finanz-, Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss empfiehlt dem Kreistag die Neufassung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Revision des Rheingau-Taunus-Kreises in der beigefügten Entwurfsfassung zu beschließen. Die überplanmäßigen Aufwendungen bei Sachkonto 6772000, PC 4100 von bis zu 150.000,00 € werden genehmigt. Die Deckung erfolgt über Personalkosteneinsparungen durch Stellenvakanzen im Jahr 2022.
Der Kreistag beschließt die Neufassung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Revision des Rheingau-Taunus-Kreises in der als Anlage beigefügten Fassung.
Status:
einstimmig beschlossen

Dafür 0

Dagegen 0

Enthalten 1